Klar geht das... Jedenfalls wenn ihr die Auftrittfläche bzw Breit/Länge meint. Das ist ja wie Lord2k14 schon sagte wie eine Stelze.

Schaut euch mal die Sängerin/künstlerin Viktoria Modesta an. Speziell ihr Video Prototype (https://www.igp-magazin.de/prototype/) am Ende läuft sie mit einer Protese die spitz zuläuft und selbst damit kann sie "gut" laufen.

Meint Ihr jedoch mit 1cm die Länge der Beine/Füße sieht das natürlich anders aus. Denn dann ist die Beweglichkeit höchstwahrscheinlich zu sehr eingeschränkt, so dass ein Laufen im eigentlichen Sinne wohl kaum möglich wäre.

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Also das sehe ich anders. Bei meiner aktuellen Lieferung stand seitens Lieferant extra in den Lieferbedingungen, dass eben eben keine Vollmachten gelten. Diese gelten in solchen Fällen nur, wenn es sich bei dem Empfänger um jemanden handelt, der einen Vollmund hat - wie zb. bei einem Behinderten.

Ich weiß zwar nicht wie es in der Praxis ist. Sicherlich gibt es den einen oder anderen Paketzusteller/Postboten, der es lockerer nimmt. Ich würde mich allerdings nicht darauf verlassen. Ich denke so etwas könnte auch ein Kündigungsgrund sein, falls es heraus kommt.

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