Habe mir beim Anwalt eine Rechtsauskunft eingeholt. Der sagt es gibt kein generelles Sonderkündigungsrecht bei einer Preiserhöhung. Das ist ein Mythos. Bei Versicherungen ja, da dort eine andere Gesetzeslage herrscht, aber weder bei Vereinen oder in Automobil Clubs ist das so. Ausnahme ist es steht in der Satzung bzw. im Vertrag. Es gibt Musterklagen, wo z. B. ein Verein die Beiträge um 40% angehoben hat und Recht bekommen hat. Also Fall geklärt, ist rechtens.

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Hol dir die 2,7Liter Maschine. Unkaputtbar, bei normaler Fahrweise und hat ne Steuerkette und keinen Zahnriemen.

Habe meinen A4 1,9TDI mit 90 PS 292000Km gefahren und war mit dem schon sehr zufrieden.

Beste Grüße

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Bei Audi ist es abhängig davon, ob das Ausstattungspaket in diesem Wagen verbaut ist. Sollte das so sein geht das über die Spiegeleinstellung. Den Drehknopf nach "unten" ziehen. Wenn aber kein dementsprechender Aufdruck unter dem Drehschalter vorhanden ist, ist das Paket nicht verbaut. Serienmäßig ist das bei Audi nicht. Beste Grüße

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