Das Ganze hier ist ein wenig kompliziert :-(

Auf unseren Wunsch hin und auch auf den Wunsch der "Verwalterin" hin gab es im Juli eine Eigentümerversammlung. Die "Verwalterin" erschien nicht aber ihr Mann. Da monierten wir schon, dass die Instandhaltungsrücklagen viel zu niedrig sind und diese unbedingt erhöht werden müssten. Der andere Eigentümer war auch damit einverstanden jedoch wurde über die Höhe nichts vereinbart. (Mittlerweile weiß ich auch, dass diese Versammlung im Grunde garnicht Rechtskräftig war) Ich traf die "Verwaltung" dann mal im Hof und sprach sie darauf an und sie meinte, dass man dies am Besten zum 01.01. macht.

Ihr Mann unternimmt immer wieder Aktionen am Gemeinschaftseigentum wenn mein Mann und ich nicht im Haus sind und somit auch nicht nachweisen können, dass er dies war. Das kann man als kleine Racheakte sehen, da wir einfach auf unsere Rechte aufmerksam machen.

Nachdem die "Verwalterin" die Auffordung zur Einberufung einer Eigentümerversammlung von uns erhielt teilte sie dem anderen Eigentümer mit, dass sie die Wohnung verkaufen werden und somit auch nicht mehr bereit sind das Geld für Instandhaltungsrücklagen zu zahlen.

Sie weigert sich strickt gegen die Aussage, jemals Verwalter gewesen zu sein. Lt. ihrer Aussage war sie nur dafür zuständig das WEG Konto zu verwalten und die Rechnungen die kamen in einem Ornder abzulegen. Es ist fast unmöglich mit diesem Eigentümerehepaar zu reden, da sie sich wohl noch nie die Mühe gemacht haben im WEG-Recht zu lesen.

Es steht ein Termin für eine Eigentümerversammlung schon fest, an dem ich dann auch als Verwalter gewählt werden sollte. Von meinem Entschluss, dass mir dieses Eisen doch zu heiß ist, weiß von den anderen Eigentümern noch niemand etwas. Bisher war man sich hier einig, dass man sich einen externen Verwalter spart, da dieser zu teuer ist.

Bis zur Eigentümerversammlung sind es nur noch 6 Tage und mir liegt diese Geschichte sehr schwer im Magen.

Nochmal zum Hausgeld: Es ist auch nicht festgelegt wieviel von dem Hausgeld für die Betiebskosten sind und was davon für die Instandhaltungsrücklagen ist. Sowas sollte doch auch festgelegt sein?!

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