ich bin im Besitz einer Aufenhatsbewilligung für die Schweiz.
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Grüzie
Ich bin mit Besitz einer Aufenhaltsbewilligung für die Schweiz.
Gemäss 1Anhang I FZA haben Familienangehörige einer Person die Staatsangehörige einer Vertragspartei ist und ein Aufenhaltsrecht hat , das Recht, bei ihr Wohnung zu nehmen.
Gemäss Art. Abs.2 Lit. a Anhang I FZA gilt der Ehegatte ungeachtet seiner staatsangehörigkeit als Familenangehöriger.