Ich kann nur sagen wie es bei uns war (Gymnasium in NRW):
Ab der 7. Klasse: Man darf das Schulgelände zu Pausen verlassen, wenn die Eltern einen Zettel ausgefüllt haben, der das erlaubt.
Ab 14: Man kann selbst entscheiden, ob man (und welchen) Religionskurs belegen möchte. Wenn man nicht am Religionsunterricht teilnehmen möchte, muss man als Ersatz Philosophie nehmen.
Bis zum Ende der 9. Klasse: Pflichten innerhalb der Klasse erfüllen, Fegen, Tafel wischen, Klassenbuch mitnehmen..
Ab der EF(10; Oberstufe): Man darf das Schulgelände in Pausen verlassen, da haben die Eltern nichts mehr mitzureden. Außerdem sind Pflichten wie Klassenbuch mitnehmen und Raum ordentlich halten nicht mehr notwendig. Zur Begrüßung von Lehrern muss man nicht mehr aufstehen. Auch hat man nun keine Vertretungsstunden mehr, sondern Freistunden die bei uns als "Eigenverantwortliches Lernen" betitelt sind. Man bekommt einen Fehlstundenzettel den man bei Fehlstunden ausfüllen muss und gibt keine Handschriftlichen Zettel mehr ab. Die Nullte Stunde kommt dazu.
Ab 18: Man ist nun berechtigt, selbst auf dem Fehlstundenzettel zu unterschreiben und sich somit selbst zu entschuldigen. Allerdings werden die Eltern trotzdem noch hinzugezogen wenn es Probleme gibt. Genauso müssen die Eltern auch über 18 noch unterschreiben, wenn es auf Kursfahrt geht.
Strafen.. Wenn man Mist macht, muss man eben alles wieder geradebiegen. Das wird jedoch vom Lehrer entschieden, die wissen schon was die wem zumuten können. Da gibt es jedenfalls keine Reglungen.
Naja, jede Schule ist anders. Hoffe ich konnte helfen :)
LG