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Seelensturm

24.06.2008
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Dakiela
24.06.2008, 21:28
Betriebskostenguthaben aus Zeitraum vor HartzIV Bezug....ans Amt abgeben?

Hallo, ich habe heute die Abbrechnung für 2007 erhalten mit einem kleinem Plus. Seit März 2ßß8 beziehe ich hartzIV. Wird dies als Einnahme gewertet. wäre ärgerlich, denn in 2 MOnaten habe ich einen Job, wäre die Abbrechung dann gekommen, könnte ich es wohl behalten, oder????

Kann jemand helfen...

p.s. wenn ich das guthaben aus Alg2 Bezugszeitraum gewesen wäre, ist klar, dass es abgegeben werden muß..

vielen dank

...zum Beitrag
Antwort
von Seelensturm
24.06.2008, 21:39

Ich empfehle Dir 2 Monate davon nix gewußt zu haben, das Du den Überschuß zurückzahlen musst. Wer vom Amt soll denn an die Info kommen, wenn Du es denen nicht selbst sagst? Der Vermieter? Die Bank? Ich denke, der Überwachungsstaat ist noch nicht soweit, dass das Amt einfach so erfährt, das Du einen Betriebskostenüberschuß zurückbekommen hast. Und in 2 Monaten kann man Dir eh nix mehr. Also Füße still halten.

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