Deine Frage-Antwort-Community
Frage stellen
    • Meinung des Tages: Welche Auswirkungen könnte Merz' Scheitern im ersten Wahlgang für seine zukünftige Position als Bundeskanzler haben?
    • Was ist die unschönste Eigenschaft die man haben kann?
    • Denkt ihr Friedrich Merz wird ein guter Kanzler?
    • Sollten die gesetzlichen Urlaubstage erhöht werden?
    • Was ist das schlimmste was der Freund die Freundin in einer Beziehung machen könnte
    • Welchen Job würdest du wollen, wenn du im Mittelalter leben würdest?
    • Alle Beiträge
    • Radiokooperation mit Absolut HOT 🔥
    • Meinung des Tages
    • Themenspecial: Wechseljahre (mit der Influencerin blondbynana)
    • Blickwechsel: Deine Fragen an einen unheilbar kranken Lungenkrebspatienten
    • Ask Me Anything:
      Alle Blickwechsel
    • Ask Me Anything:
      Alle Themenspecials
    • gutefrage Tipps
    • gutefrage Highlights
    • Computer
    • Internet & Social Media
    • Kreativität, Freizeit & Hobby
    • Lokales, Reiseziele & Urlaub
    • Medien, Unterhaltung & Musik
    • Mode & Beauty
    • Software & Apps
    • Spiele & Gaming
    • Sport & Fitness
    • Alle Themenwelten
In wenigen Minuten
Antworten auf Deine Fragen.
Frage stellen
Du hast noch kein gutefrage Profil? Jetzt kostenlos erstellen
Profil Beiträge Antworten Antworten

Seelensturm

24.06.2008
Übersicht
0
Hilf. Antw.
1
Antwort
1
Beitrag
0
Danke
0
Komplim.
0
Freunde
Erfolge

FraGenius

Erste Frage gestellt.

Geistesblitzer

Erste Antwort gegeben.
Dakiela
24.06.2008, 21:28
Betriebskostenguthaben aus Zeitraum vor HartzIV Bezug....ans Amt abgeben?

Hallo, ich habe heute die Abbrechnung für 2007 erhalten mit einem kleinem Plus. Seit März 2ßß8 beziehe ich hartzIV. Wird dies als Einnahme gewertet. wäre ärgerlich, denn in 2 MOnaten habe ich einen Job, wäre die Abbrechung dann gekommen, könnte ich es wohl behalten, oder????

Kann jemand helfen...

p.s. wenn ich das guthaben aus Alg2 Bezugszeitraum gewesen wäre, ist klar, dass es abgegeben werden muß..

vielen dank

...zum Beitrag
Antwort
von Seelensturm
24.06.2008, 21:39

Ich empfehle Dir 2 Monate davon nix gewußt zu haben, das Du den Überschuß zurückzahlen musst. Wer vom Amt soll denn an die Info kommen, wenn Du es denen nicht selbst sagst? Der Vermieter? Die Bank? Ich denke, der Überwachungsstaat ist noch nicht soweit, dass das Amt einfach so erfährt, das Du einen Betriebskostenüberschuß zurückbekommen hast. Und in 2 Monaten kann man Dir eh nix mehr. Also Füße still halten.

...zur Antwort
gutefrage
  • Beitrag erstellen
  • Stöbern
  • Alle Themen
  • Hilfe / FAQ
  • Richtlinien
  • gutefrage Highlights
Partner
  • Businesspartner
  • Partner werden
Unternehmen
  • Über uns
  • Jobs
  • Kontakt
  • Presse
Rechtliches
  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
  • Utiq verwalten
Weil es immer jemand weiß.
gutefrage ist so vielseitig wie keine andere Frage-Antwort-Plattform. Bei uns findest Du schnell neue Perspektiven - egal zu welchem Thema.
Gmacht in Minga. Mit
❤
Facebook Pixel