Guten Tag, in welchem Bundesland haben Sie denn die Anerkennung als "Gesundheits- und Krankenpfleger" erhalten?

LG

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Wie bereits mitgeteilt wurde, muss der Antragsteller erstmal die Gerichtskosten für den Mahnbescheid tragen. Die Kosten für die Anwälte trägt der Antragsteller bis dahin auch selbst, genauso wenn du jetzt einen Anwalt nimmst. Im Ideafall hast du eine Rechtschutzverischerung und kannst damit zum Anwalt gehen. Dies verursacht erstmal keine weiteren Kosten für dich. Wichtig ist, dass man innerhalb der 2 Wochen Widerspruch einlegt, dass der Gegner keinen Vollstreckungsbescheid erhält. Denn wenn er diesen VB hat, kann er in die Zwangsvollstreckung gehen. D.h. die könnten jederzeit Pfänden. Nun zum Ablauf, wenn es sich um eine Firma handelt, muss er dich anmahnen die Zahlung zu bezahlen. In der Regel hat der Bürger 30 Tage Zeit eine Rechnung zu bezahlen (außer was anderes ist vereinbart), danach muss er gemahnt werden. Dies muss dann natürlich schriftlich erfolgen. In der Mahnung setzt man dann eine Frist (meist z. B. 14 Tage ab Eingang). Sofern min. eine Mahnung erfolgt ist, macht der Antragsteller den MB. Er muss die Gerichtskosten von min 32 Euro verauslagen. Weitere Kosten verursacht nur noch der Rechtsanwalt. Sonst bleibt es für dieses Verfahren bei den min. 32 Euro. Legst du Widerspruch ein, geht es gleich ins Klageverfahren. Nun muss man nochmal 2 Gerichtskosten zahlen (bisher hat man nur 1 von 3 gezahlt.) Dies bedeutet also wieder min 64 Euro. Hast du die Ware also nicht bekommen oder die  Mahnung, dann lege einfach Widerspruch ein. Er muss dann beweisen, dass er die Ware geschickt hat und du es auch wirklich angenommen hast. Kann er dies nicht nachweisen, muss er nachweisen, dass du angemahnt wurdest. Dann ist sowieso nicht fraglich wieso er 2 Jahre mit einem Mahnbescheid wartet. Die Zinsen sollten aufjeden Fall nicht bezahlt werden. Sofern noch Hilfe benötigt wird, kannst du mir gerne schreiben.

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Es ist die schriftform erforderlich, dazu zählt auch eine E-Mail und ist damit eine rechtswirksame Kündigung.  Ja die Firma sitzt noch in Berlin. P.S.: Bei einem Kumpel von mir wollen Sie auch Geld haben, obwohl der ACC schon lange gelöscht und die Kündigung lange durch ist. Sofern man nichtmal mehr den Zugriff auf dem ACC hat, ist es ein Vertragsbruch, denn wenn der angebliche Dienstleistungsvertrag noch bestand ist, kann der ACC nicht gesperrt werden. Die Dienstleistung ist davon abhängig. Nur leider hatten sie mehrere Monate abgebucht und er hat es nicht mitbekommen. Dann nach 5 Monaten konnte er natürlich nur 2-3 Monate zurückfordern. Folge daraus, ich habe für ihn einen Mahnbescheid gemacht und nun den Vollstreckungsbescheid zur Hand. Sie haben die zwei Monate ohne Zinsen und Co bezahlt, das werde ich natürlich alles wieder holen. Das lustige ist, das angebliche Inkasso hat immer noch Forderungen, obwohl es mit der Sache erledigt ist. Sie hätten sonst vor Gericht einen Einspruch einlegen müssen.  Bei gleichem Fall einfach bei mir melden, dann machen wir die fertig. :)

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Solange du zurückbuchen lassen kannst, tu dies. Ich hoffe du hast denen auch die Einzugsermächtigung entzogen, dann machen die sich strafbar.Es ist die schriftform erforderlich, dazu zählt auch eine E-Mail und ist damit eine rechtswirksame Kündigung.  Ja die Firma sitzt noch in Berlin. P.S.: Bei einem Kumpel von mir wollen Sie auch Geld haben, obwohl der ACC schon lange gelöscht und die Kündigung lange durch ist. Sofern man nichtmal mehr den Zugriff auf dem ACC hat, ist es ein Vertragsbruch, denn wenn der angebliche Dienstleistungsvertrag noch bestand ist, kann der ACC nicht gesperrt werden. Die Dienstleistung ist davon abhängig. Nur leider hatten sie mehrere Monate abgebucht und er hat es nicht mitbekommen. Dann nach 5 Monaten konnte er natürlich nur 2-3 Monate zurückfordern. Folge daraus, ich habe für ihn einen Mahnbescheid gemacht und nun den Vollstreckungsbescheid zur Hand. Sie haben die zwei Monate ohne Zinsen und Co bezahlt, das werde ich natürlich alles wieder holen. Das lustige ist, das angebliche Inkasso hat immer noch Forderungen, obwohl es mit der Sache erledigt ist. Sie hätten sonst vor Gericht einen Einspruch einlegen müssen.  Bei gleichem Fall einfach bei mir melden, dann machen wir die fertig. :)

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Geht nicht, weil die Entzündung bis oben ist...~.~

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