Antwort
So, nach langen hin und her kann ich nun alle Fragen beantworten.
1.Während eines ruhenden Arbeitsverhältnises ist man nicht mehr krankenversichert, allerdings konnte ich wieder in die Familienversicherung meines Vaters eintreten.
2.Meine Eltern haben wieder Anspruch auf Kindergeld.
3. Bafög für die BOS ist immer elternunabhängig, da es als zweiter Bildunsweg angesehen wird.
4.Ja, man kann ein ruhendes Arbeitsverhältnis kündigen.
5.1.Bis 25 ist man kostenfrei mitversichert, danach gibt es eine kostengünstige Studentenversicherung die glaub ich 81€ im Monat kostet.
5.2.Bis ich 25 bin haben meine Eltern einen Anspruch darauf.
5.3.Das ist etwas komplizierter, da es auf die Lebenslage ankommt. Hierfür am besten bei der Bafög-Zentrale nachfragen.