Hallo,

Hab da mal noch eine Frage. Eigentlich benötige Ich nur Bestätigung, ob Ich die Regelung so richtig verstanden hab.

Also die Nullsemesterregelung sagt ja einfach nur aus, dass die Semester SS 2020 - WS 21/22 nicht berücksichtigt werden, dadurch die Regelstudienzeit und die jeweiligen Fristen etc. sich um diese verlängert werden.

Nun aber die Frage zum Leistungsnachweis.

Beispiel bei mir:

  1. Semester WS 21/22
  2. Semester SS 22 usw.

Nun das bedeutet ich muss den Leistungsnachweis erst zum 6. und nicht wie eigentlich zum 5. Semester erbringen.

Daher jetzt die Frage zählt dann mein 1.Semester für diesen Leistungsnachweis? Muss ich also den Leistungsstand, den ein normaler Student, nach 4 oder nach 5 Semester hat in diesem Leistungsnachweis, den Ich zum 4 Monat des 6 Semester vorlege, aufzeigen können?

Habe Ich das so richtig verstanden?

Vielen Dank im voraus