Antwort
Hey, spannende Frage – wir haben das Thema auch schon öfter mit Kunden durchgekaut, gerade im Gebäudereiniger- oder Sicherheitsbereich.
Kurz gesagt: Rechtlich ist das Ganze nicht klar geregelt, aber es gibt ein paar Punkte, an denen sich Unternehmen orientieren:
- Steuerlich relevant wird’s, wenn dem Fremdpersonal dauerhaft geldwerte Vorteile gewährt werden (z. B. täglich Essen, Getränke etc.). Dann könnte theoretisch ein geldwerter Vorteil vorliegen – aber bei Kaffee oder Wasser ist das in der Praxis völlig überzogen.
- Arbeitsrechtlich wäre es problematisch, wenn der Kunde das als Regel durchsetzt, obwohl kein wirtschaftlicher Schaden entsteht und es dem Arbeitsklima schadet.
- Aus partnerschaftlicher Sicht (gerade bei regelmäßigen Dienstleistern) wirkt es einfach falsch, „seine“ Leute Kaffee trinken zu lassen und andere wie Leiharbeiter zu behandeln.
Bei uns in der Beratung sagen wir immer: „Mitarbeiterbindung fängt nicht beim Gehalt an, sondern beim Kaffee.“
Ich würde auf jeden Fall das Gespräch suchen – mit dem Hinweis, dass ein respektvoller Umgang mit Fremdfirmen langfristig auch die Qualität sichert.
VG!