Du bist Gast in der Filiale, vergiss das bitte nicht. Es ist aus deiner Frage jetzt nicht zu entnehmen ob du mit dem Tester vielleicht doch ein wenig verschwenderisch umgegangen bist oder in der Situation anderweitig auffällig geworden bist. Aber es gilt immer noch das Hausrecht des Fillialleiters oder wer dort gerade zuständig ist.
Das mindeste was sie machen könnten wäre die Hausverbot in allen Filialen der Kette zu erteilen was bei verstoß dann Hausfriedensbruch ist. Uns spätestens da wird die Sache dann rechtlich sehr relevant für dich.
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Kommt drauf an was geregelt ist im Arbeits/Tarifvertrag. Nach dem Gesetz ist man erst nach 3 Tagen verplichtet per Bescheinigung die Krankheit nachzuweisen.
Und damit meine ich nicht, dass dann der schein beim AG liegen muss sondern das er erst ab da nen "gelben Schein" braucht.
Aber gehen wir mal davon aus, dass der AN wirklich unentschuldigt fehlt. Ich gehe dann mal davon aus, dass es sich um einen Festlohn handelt, denn bei Stundenlohn ergäbe sich das Problem ja nicht. Dann kann der zu viel gezahlte Lohn natürlich im Folgemonat zum Abzug gebracht werden. Mit Einverständniss des Arbeitnehmers kann könnte auch Urlaub oder eventuelle Plusstunden angerechnet werden.