Hi,
ich wohne in Rheinland-Pfalz und bekam einen Brief zugestellt. Dieser ist von der Bundespolizei,
Abt. für Fahrgelddelikte
Die Deutsche Bahn hat Strafanzeige gestellt.
Nun ... das war ein Vorfall aus dem Jahr 2011. Ende 2011 hatte ich bereits eine Gerichtsverhandlung wegen der gleichen Sache und wegen anderen (Wirtschafts-)delikten bekam ich nun im 2012 eine 1 jährige Jugendhaftstrafe zu 3 jahren Bewährung.
Meint ihr dass das eventuell unter "Einheitsstrafe" fallen würde, somit eine Einstellung ggf. denkbar wäre oder denkt Ihr eine Neuverhandlung wäre möglich?
Mein Anwalt ist derzeit im Urlaub. Doof.
Immerhin gab es nach dem Vorfall zwei Verhandlungen.
Lg,
Seba!