Naja ich würde sagen es gibt zwei unterschieldiche Sichtweisen. Zum einen habt ihr beide einen mündlichen Vertrag geschlossen (wobei sich die Frage stellt ob er überhaupt Alt genug ist um einen Vertrag abschließen zu dürfen) ergo nenne ich es einfach mal Vereinbarung zwischen dem Vormund (DIR) und dem unmündigen (deinem Kind). Da du die Verantwortung für seine Bildung hast kannst du auch bestimmen welche Mittel er wann und wie benutzten sollte. Die andre Sichtweise ist, dass er sich den laptop selbst gekauft hat, oder? Dies würde bedeuten es ist sein eigener Besitz. Wie das nun genau läuft und welche Paragraphen da mit wirken weiß ich leider auch nicht.
Aber rein nach dem logischen Gefühl würde ich sagen, dass es nicht illegal ist. Ich denke mal du wirst ihm den Laptop gekauft haben bzw ihm das geld dafür gegeben haben oder?
Zum anderen ist es heute ganz normal das Kinder ihren Laptop mit ins Schlafzimmer nehmen. Die wollen ja auch ihre privatspähre haben.
Ich würde sagen du solltest dabei bleiben, denn ihr habt ja schließlich abgemacht das er den Laptop bekommt wenn er sich an seine Vereinbarung hält und dies hat er ja nicht gemacht. Von daher liegt es an dir zu entscheiden ob du das durchgehen lässt oder nicht.
Gruß Seb87