Wenn Wasser gefriert, bilden sich winzige Eiskristalle. Erst wenn sich viele Kristalle zusammenschließen, ist eine Eisschicht erkennbar. Und dann sehe diese Kristalle aus als ob es Eisblumen sind.
Laut Systemvoraussetzungen sollte es gehen:
Betriebssystem: Windows XP / Vista / 7 Prozessor: Dual Core 2.4 GHz Intel/AMD Arbeitsspeicher: 2 GB RAM Grafikkarte: 256 MB VRAM, Shader Model 3.0, ATI Radeon HD 2900, Nvidia Geforce 8800 GT Sonstiges: DirectX 9.0c
Da scheint beim Download bzw. beim Patchen was schief gelaufen zu sein!
Hier sind ein paar Hilfen, würde aber erst einmal zum letzten Punkt der Liste Raten:
http://sims3.crinrict.com/2009/11/fehlermeldung-beim-starten-ist-ein-fehler-aufgetreten.html
Um zum Abschluss zu kommen, dass ganze hat sich bis genau heute hingezogen! Die volle Schuld liegt bei der Unfall Verursacherin, ich habe 100% meiner Kosten für den Unfall + Ausfallentschädigung bekommen!
Die gegen mich eingeleitete Untersuchung wegen einer Ordnungswidrigkeit wurden nun eingestellt!
Somit hat das ganze gute 5 Monate gedauert und ist damit erledigt!
EDIT..
schonmal mit nfs world versucht?
Hallo,
die Frage die sich stellt ist eigentlich was in euren Ausbildung und Arbeitsverträgen steht. Wenn du krank bist, bist zu verpflichtet dich sofort am ersten Arbeitstag bei deinem Arbeitgeber krank zu melden. Es gibt die Regelung das man nach erfolgter Krankmeldung zuhause bleiben kann und erst ab dem 4. Tag eine Krankmeldung vorlegen muss. Die frage ist halt wie es bei euch im Betrieb geregelt ist!
Das man die Arbeitsunfähigkeit erst am vierten Tag einrichen muss steht im Entgeldfortzahlungsgesetzt. Aber wie gesagt es kann durch den Arbeitnehmer auch anders geregelt werden.
§ 5 Anzeige- und Nachweispflichten (1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Ist der Arbeitnehmer Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, muß die ärztliche Bescheinigung einen Vermerk des behandelnden Arztes darüber enthalten, daß der Krankenkasse unverzüglich eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit mit Angaben über den Befund und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit übersandt wird.
(2) Hält sich der Arbeitnehmer bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit im Ausland auf, so ist er verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit, deren voraussichtliche Dauer und die Adresse am Aufenthaltsort in der schnellstmöglichen Art der Übermittlung mitzuteilen. Die durch die Mitteilung entstehenden Kosten hat der Arbeitgeber zu tragen. Darüber hinaus ist der Arbeitnehmer, wenn er Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist, verpflichtet, auch dieser die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich anzuzeigen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als angezeigt, so ist der Arbeitnehmer verpflichtet, der gesetzlichen Krankenkasse die voraussichtliche Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit mitzuteilen. Die gesetzlichen Krankenkassen können festlegen, daß der Arbeitnehmer Anzeige- und Mitteilungspflichten nach den Sätzen 3 und 4 auch gegenüber einem ausländischen Sozialversicherungsträger erfüllen kann. Absatz 1 Satz 5 gilt nicht. Kehrt ein arbeitsunfähig erkrankter Arbeitnehmer in das Inland zurück, so ist er verpflichtet, dem Arbeitgeber und der Krankenkasse seine Rückkehr unverzüglich anzuzeigen.