MPU trotz richterlichen Urteilsspruch?
Guten Tag,
Eine Bekannte hat folgende Situation:
- sie hat vor einigen Jahren mal eine MPU machen muessen
- nun wurde sie wieder beim fahren mit alkohol erwischt, ihr wurde der fuehrerschein entzogen
- dagegen ist sie mit dem anwalt vorgegangen und es kam zu einer gerichtsverhandlung
- Urteil: geldstrafe und sofortige aushändigung des fuehrerscheins
Jetzt hat sie vor einigen Tagen Post vom kreis bekommen, sie muesse noch eine MPU machen.
Geht das einfach so, obwohl der Richter ein anderes Urteil gefaellt hat? Kann mir das irgendwie nicht vorstellen....
Ps: klar ist alkohol am steuer nicht gut, da muessen wa nicht drueber diskutieren...
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