Da ist bestimmt irgendetwas falsch gelaufen. Wenn du diese Sache einem Anwalt bereits übergeben hast so wird dieser bestimmt doch eine Ratenvereinbarung für dich getroffen haben? Wenn Du bereit bist Raten zu zahlen, so muss das auch schriftlich erfolgen und der Gläubiger muss damit auch schriftlich einverstanden sein. Solltest du dann mehr als eine Rate in Verzug sein,so wird diese Ratenzahlungsvereinbarung nichtig.
Vieles hat in Deutschland leider nichts mehr mit Gerechtigkeit zu tun !!!
MfG