Da ist bestimmt irgendetwas falsch gelaufen. Wenn du diese Sache einem Anwalt bereits übergeben hast so wird dieser bestimmt doch eine Ratenvereinbarung für dich getroffen haben? Wenn Du bereit bist Raten zu zahlen, so muss das auch schriftlich erfolgen und der Gläubiger muss damit auch schriftlich einverstanden sein. Solltest du dann mehr als eine Rate in Verzug sein,so wird diese Ratenzahlungsvereinbarung nichtig.

Vieles hat in Deutschland leider nichts mehr mit Gerechtigkeit zu tun !!!

MfG

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Was steht denn so alles im Keller? Ersteinmal Ruhe bewahren! Wichtig ist das ihr Wertgegenstände sichert. Wenn ihr Eigentum habt und der Keller wohlmöglich sogar ausgebaut ist solltet ihr auch die Versicherung informieren hoffentlich seit ihr auch gegen Elementarschäden versichert. Wichtig ist,daß ihr den Schaden so gering wie möglich selber haltet. Solltet ihr ausreichend versichert sein würde ich auf jedenfall noch Fotos erstellen, daß benötigt die Versicherung

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Hallo,leider gibt es keinen Ausweg,stecke da im Moment selber drin. Lässt Du dich Anwaltlich vertreten? Der der mehr Geld verdient ist im Ar... .Recht haben und Recht bekommen ist halt so eine Sache... Richter urteilen meiner Meinung nach nur nach Urteilen die bereits bekannt sind. Die persönliche Situation spielt keine Rolle mehr. Die Stufenklage ist nur der Anfang,bei mir folgte dann der Ruin kurze Zeit später....

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