Rechte der Polizei - Taschenkontrolle etc.
Wunderschönen Tag,
Es geht um das Thema Taschenkontrolle (Jacke, Hose etc) durch die Polizei.
Ich weis das NUR im Falle die Polizei das darf, aber bei mir geht es darum, WANN sie es darf, und was passiert, WENN der Grund der genannt wurde, entweder total daneben ist, oder schlicht weg gar nicht stimmt.
kleines Bsp.
Ich stehe am Bahnhof zur Mittagszeit im Blaumann, will mit der bahn nachhause, 2 Polizeibeamte kommen auf mich zu, und fordern mich auf meine Taschen zu lehren ohne wirklich mir einen Grund zu nennen, man soll es einfach machen.
Hierbei handelt es sich NICHT um mich, sondern um eine fremde Person (farbiger, mit Blaumann von BOSCH (Bahnhof in der nähe von Bosch selber).
So, nun noch einmal, wenn die Person sagt, das sie nichts dabei hat, und einen Grund erfahren will, und die Polizei das ignoriert und was vor sich hin murmelt, ihn dann vor in einer großen Menschmasse einfach dazu zwingt, wie kann sich die Person währen? Gezielt geht es darum, eine Anzeige gegen die Beamten zu stellen
P.S. Die Person hatte natürlich nichts dabei, was eine Kontrolle begründen hätte können!!