Also, das führen eines Messers in der öffentlichkeit ist legal, was aber bei feststehenden Messern nur bis einer Klingenlänge bis maximal 12 cm gilt, und für das Führen von Einhandmessern (Messern, die ihre Klinge mit nur einem Klick etc. der Führhand herausspringen lassen und ab dann festgestellt sind, und man sie nur durch entsichern wieder einklappen kann, wenn das einklappen nur durch Federdruck ein wenig blockiert wird, gilt dies nicht als feststehend) nicht mehr legal ist, die Messer die unter diese Kategorie fallen, müssen verschlossen, also in einem mit einem Schloss versehenen Behälter transportiert werden, wo sie sicher vor unbefugten sind. Ausnahmen für das führen dieser Messer in der Öffentlichkeit besteht darin, wenn man das Messer zur Ausübung der Hobbys, bzw. ein berechtigtes Interesse, wie Jagd, Angeln etc. Selbstverteidung fällt jedoch nicht unter diesen Zweck, für alle anderen Gründe des Führens eines Messers wird ein spezielle Berechtigung gefordert. Außerdem gibt es noch ganz verbotene Messer, wie beideseitig geschliffene Springmesser, Fallmesser (Messer, deren Klinge bei Knopfdruch aus dem Griff fällt und dann fixiert wird), usw. allein der Besitz dieser Messer ist illegal, es sei denn man deaktiviert diese speziellen Fähigkeiten, wie die Sprungfeder herauszunehmen oder die Klinge dauerhaft zu fixieren, sonst sollte das Messer entsorgt werden, wobei dies nicht bei der Polizei geschehen sollte, da man selbst dann noch mit einer Anzeige rechnen sollte.
Allgemein Führung von Messern ist erst ab 18.