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Schweini2015

14.04.2015
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Schweini2015
14.04.2015, 18:44
Mietverhältnis eher beenden - Sonderkündigungsrecht für Vermieter nach §573a BGB?

Hallo Zusammen,

ich benötige Eure Hilfe...

Ich wohne seit etwas mehr als einem Jahr bei einer Familienangehörigen im Haus. Das Haus besteht aus zwei Wohnungen, die mit einem gemeinsamen Hausflur verbunden sind. Immer häufiger ist es dort zu Streitigkeiten gekommen. Ein schriftlicher Mietvertrag wurde nicht ausgestellt, das Mietverhältnis ist durch einen mündlichen Vertrag geschlossen worden.

Sie hat mir das Mietverhältnis nach dem Sonderkündigungsrecht für Vermieter nach §573a BGB zum 30.09.2015 gekündigt. Gibt es eine Möglichkeit das Mietverhältnis eher zu beenden? Ich kann sehr wahrscheinlich eine neue Wohnung zum 01.06.2015 anmieten. Muss ich die 3 Monate Kündigungsfrist einhalten oder gibt es eine andere Möglichkeit?

Ich freue mich sehr über Hilfe.

Viele Grüße

...zum Beitrag
Antwort
von Schweini2015
14.04.2015, 22:37

Vielen Dank für die Antworten. Was kann man sich unter "Mietverhältnis unverhältnismäßig zerrüttet"?

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