Hallo zusammen,
leider bin ich bei meinen Recherchen auf keine wirklich hilfreiche Antwort gestoßen und hoffe darauf, dass sich hier jemand auskennt.
Es geht bei meiner Frage um die Neuerungen zum Bundesdatenschutzgesetz, welche zum 01.09.2012 in Kraft treten.
Kurz auf den Punkt gebracht geht es dabei darum, dass künftig personenbezogene Daten (dazu gehört auch die Telefonnummer und E-Mail-Adresse eines Mitarbeiters in einem Unternehmen) für werbliche Zwecke nur genutzt werden dürfen, wenn von dieser Person ein schriftliches Einverständnis (Opt-In) vorliegt.
Nach meinem Verständnis sind folgende Dinge, illegal:
Beispiel: Mein Unternehmen hat eine Softwarelösung entwickelt. Ich sondiere den Markt nach einer passenden Zielgruppe und suche mir 20 Firmen raus, denen ich diese Software vorstellen möchte. Anschließend rufe ich das Unternehmen an. Angenommen die Dame an der Telefonzentrale gibt mir die Durchwahl des IT-Leiters oder seine E-Mail-Adresse, dann darf ich diese weder verwenden, noch speichern wenn mir der IT-Leiter kein schriftliches Einverständnis dazu gibt?
Angenommen ich habe ein CRM-System mit einer Vertriebsdatenbank von 1000 Unternehmen, mit denen mein Unternehmen in losem Kontakt steht. Bin ich ab jetzt tatsächlich gezwungen, alle Durchwahlnummern und E-Mail-Adressen meiner Ansprechpartner zu löschen, wenn ich keine explizite schriftliche Einwilligung habe, dass ich ihre Daten werblich nutzen darf?
Was ist mit denen, die mich schon kennen, mit denen ich alle 2-3 Monate spreche? Muss ich die jetzt alle anschreiben und fragen, ob ich deren Durchwahl nach wie vor nutzen darf, so wie immer?
Angenommen ich spreche mit einem IT-Leiter über meine Lösung, der interessiert sich dafür und will, dass ich ihm eine Mail mit Produktinformationen zusende, dann DARF ich das nicht tun, weil ER mir vorher ein schriftliches opt-in schicken muss?
Wie bescheuert ist das denn bitte? Ich kann zwar verstehen, welcher Art von Werbung damit der Gar ausgemacht werden soll, aber ist es denn tatsächlich VERBOTEN, wenn ich mir die Durchwahlnummer meines Ansprechpartners in meinem CRM notiere oder seine Mail-Adresse und ihn ganz unaufdringlich darüber kontaktiere?
Ich hoffe sehr, dass ich da etwas falsch verstanden habe, denn im Zusammenhang mit diesem Gesetz ist immer wieder die Rede von Massenmailings oder Adresshändlern etc. Aber das Gesetz ist ja klar formuliert und betrifft dann auch seriöse Kleinunternehmer, die in kleinem Stil Akquise betreiben wollen.
Es betrifft aber auch jede Art von Unternehme, die Vertrieblich aktiv ist, denn die können künftig ihre Kontakte löschen, von denen sie kein explizites opt-in bekommen.
Bin über jede Antwort dankbar!
Viele Grüße
Eric