Antwort
Im BGB steht, daß nach 3 Monaten der Scheidungsklageeinreichung der Proßez abgekapselt werden kann. Dh. es müßen beide Parteien einverstanden sein, daß die Ehe zuerst geschieden wird und dann die Rente aufgeteilt wird. Da das Gericht ja die Hand auf diese Sache hält und nichts manipuliert werden kann, sollte dies doch vom Gesetz her doch gleich so geregelt werden. Frag deinen Anwalt, der muß diesen Antrag bei Gericht stellen und dann, wenn die Gegenseite zustimmt, kann geschieden werden.