Antwort
Hallo Manuel,
DANKE für deine schnelle Antwort.
Mein Rechtsanwalt hat auch recherchiert und ein Urteil des Bundessozialgerichts vom Januar 2017 ausfindig gemacht. Das Gericht hat in einem vergleichbaren Fall entschieden, dass es sich hier um EINE Erkrankung handelt (auch wenn es um Hùfte links und rechts handelt). Die Ursache der Erkrankung ist die Hüftdysplasie und die daraus entstandene Arthrose ... also besteht ein direkter Zusammenhang zwischen den Operationen.
Man lernt immer wieder dazu !
LG zurück !