Das Anerkennungsjahr musst Du doch bei einem Rettungsdienstbetreiber machen (z.B. DRK, Johanniter, Malteser etc.) und nicht bei einer Klinik. In der Klinik musst Du doch nur ein Praktikum machen, das aber meines Wissens kein Jahr dauert sondern nur einige Wochen. DIeses musst Du allerdings tatsächlich in einer Klinik machen und da bleibt Dir nur die Nachfrage bei allen Krankenhäusern in Deiner Umgebung.

 

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 Hat bei mir damals auch locker einen Tag gedauert und vorher surfen bietet sich tatsächlich nicht an, da hier die teuren Tarife gelten.

 

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Da bleibt Dir nur das Internet (z.B. Immobilienscout) und die dortige Tageszeitung. Die Suche dürfte aber leider nicht ganz einfach werden, da im benachbarten Geislingen eine Fachhochschule ist, deren Studenten genau solche Zimmer auch suchen. Evtl. wäre es sogar hilfreich, wenn Du in der Fachhochschule mal ans Schwarze Brett schaust, ob da Angebote hängen. Der Zugang zur Hochschule ist frei und den Vermietern wird's egal sein.

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Super toll, perfekt für Familien

Schon ne Weile her, dass ich dort war, aber ich würde jederzeit wieder hin. Der neue Park in Frankreich (Les trois Forets) ist übrigens auch nicht schlecht, um nicht zu sagen noch besser.

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Hallo, hab vor einigen Jahren Immobilienwirtschaft an der FH Nürtingen (Baden-Württemberg) studiert und bin damit ganz gut gefahren. Das ist grundsätzlich ein BWL-Studium mit der Spezialisierung auf Immobilien. Mathe, Statistik und Bautechnik kommt hier zwar auch vor und muss natürlich mit Prüfungen belegt werden, aber der Hauptteil liegt doch bei der Betriebswirtschaft, Marketing, Finanzierung und dem rechtlichen Hintergrund.

Du solltest Dir auf jeden Fall beim Vergleich überlegen, was Du nach dem Studium arbeiten willst und Dich dann fragen, welches Studium Dich dahin führt. Der Begriff "Immobilien" ist zu breit gefächert und führt zu unzähligen Tätigkeitsbereichen.

Wenn Du später mal als Immobilienmakler oder Hausverwalter arbeiten möchtest, dann spar Dir das Studium und mach eine Ausbildung zum Kaufmann der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft (heißt glaub ich mittlerweile Immobilienkaufmann/frau). Das hab ich vor dem Studium gemacht und je nachdem, was man eben mal arbeiten will, wäre das Studium total unnötig.

Hoffe, ich konnte Dir ein Stück weiterhelfen.

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Geh dein Auto ruhig waschen. Die Asche bleibt laut swr3 sehr weit oben bei ca. 6000 m. Richtig sehen kann man die auch nicht. Die verursacht bei uns nur eine wirklich sehr leichte Trübung des Himmels.

und noch was... mein auto hätt's auch mal wieder nötig. wenn es Dir also langweilig wäre :-)

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Biete den Wald Deiner Stadt/Gemeinde zum Kauf an. Lass Dir von denen auch einen Preis nennen. Dass die Dich dabei über den Tisch ziehen ist unwahrscheinlich, da Du ja fragen kannst, wie sie auf den Preis kommen. Habe mal bei einer Stadtverwaltung gearbeitet und wir haben den Wald dann immer durch unseren Förster schätzen lassen, da der Preis von der Qualität des Baumbestandes abhängt. Mach Dich aber auf jeden Fall darauf gefasst, dass der Preis nicht allzu hoch sein wird, da Wald keinen großen Wert darstellt. Bei uns waren m²-Preise zwischen 1-2 Euro normal. Du kannst es auf jeden Fall bei weitem nicht mit m²-Preisen für normale Grundstücke vergleichen. Verkauf über Makler ist wegen dem geringen Wert und hoher Provision nicht sinnvoll. Auch die Zielgruppe ist sehr eingeschränkt. Du kannst ihn ja sonst auch mal in Eurem örtlichen Mitteilungsblatt ausschreiben.

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Die Teilungserklärung kann sowohl beim Bau des Hauses erstellt worden sein, als auch erst beim Verkauf der ersten Wohnung durch Aufteilung des ganzen Gebäudes. Da musst Du den derzeitigen Eigentümer fragen, der Dir dann auch die entsprechenden Nachweise geben muss. Aufpassen solltest Du lediglich bei dem Punkt, dass alle anderen Wohnungen noch dem bisherigen Eigentümer gehören. Will er die auch verkaufen oder behalten? Wenn er die nämlich behält, dann hat er stets die Mehrheit, wenn es darum geht, irgendwelche Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft herbeizuführen. Somit hättest Du in der Eigentümergemeinschaft nicht viel mitzubestimmen und müsstest ggf. Wünsche des Mehrheitseigentümers über Dich ergehen lassen. Das ist keine ideale Konstellation. Des weiteren ist der Kauf einer vermieteten Eigentumswohnung zur Selbstnutzung sowieso nicht ideal, da auch eine Eigenbedarfskündigung ohne Sperrfrist erheblichen Ärger machen kann, wenn sich der Mieter quer stellt. Schau lieber nach einer leeren Wohnung, die sofort beziehbar ist. Macht 1. weniger graue Haare und Kopfzerbrechen und dürfte 2. auf jeden Immobilienmarkt bundesweit zuhauf verfügbar sein. Ich will von dem Kauf zwar nicht abraten, da ich viele Details Deines Falls nicht kenne, aber auf jeden Fall zum Nachdenken anregen, da aufgrund der kurzen Falldarstellung schon etliche Schwierigkeiten kommen könnten.

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Ist Drogenkonsum (außer Alkohol) nicht illegal? Ich denke, dass die einen bei einem positiven Ergebnis dann gleich mal anzeigen.

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Für das Baurecht ist grundsätzlich die untere Baurechtsbehörde zuständig. Die ist meistens bei den Städten und Gemeinden angesiedelt. Nur in wirklich kleinen Gemeinden und Dörfern wird die Aufgabe durch das zuständige Landratsamt wahrgenommen. Das Bundesland hat dabei nichts zu tun. Somit kann eine Stadt einen Wolkenkratzer genehmigen sofern es der entsprechend gültige Bebauungsplan so vorsieht.

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Schau mal bei www.taschenkaufhaus.de. Die haben Unmengen von solchen Taschen.

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Bisher war ich der Meinung, das beides dasselbe ist. Der Wirkstoff an sich heißt doch Ibuprofen und daraus bestehen auch die Aspirin Tabletten, wobei es sich hier halt um einen Markennamen handelt. Also gibt es keine Wartezeit zwischen beiden Medikamenten, aber auch keinen Grund beides einzunehmen, da es ja dann doppelt eingenommen wäre.

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Das kommt auf verschiedene Dinge an. In Ba.-Wü. ist es normalerweise die allg. Hochschulreife, aber wenn man bestimmte Fächer (z.B. bestimmte Fremdsprachen) vor dem Abi abwählt, dann ist es nur die Hochschulreife.

Kommt auf den Einzelfall an.

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Er hat Euch die Küche abgekauft und vermutlich auch bezahlt, so wie ich die Frage verstehe. Also kann er ausziehen (eigentlich aber erst nach 3 monatiger Kündigungsfrist). Die Küche gehört jetzt ihm, also soll er sie doch mitnehmen. Gekauft ist gekauft. Ihr müsst sie nicht zurück kaufen.

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