Problem mit Studententarif: Nach welcher Gebührenordnung rechnen Physiotherapeuten ab?

Ich habe folgendes Problem: Ich habe eine STUDENTISCHE private Krankenversicherung bei der Debeka und zuletzt Krankengymnastik auf Rezept bekommen. Ich bin verpflichtet, der Praxis im Vorhinein ein Merkblatt bzgl. meines "besonderen" Tarifs auszuhändigen. Dies habe ich auch gemacht.

Dort steht u.a. drin, dass Heilmittel bis zum 1,3fachen Satz der GOÄ erstattet werden. Darüber hinaus steht, dass "die versicherte Person von der Einhaltung des Satzes ausgeht, falls der Arzt ihm VOR Beginn der Behandlung nichts anderes mitteilt".

Die Physiotherapeutin war damit auch einverstanden, jedoch haben wir dies kurz und knapp und nur mündlich vereinbart.

Nun habe ich eine Rechnung bekommen, in der mit dem Satz von 1,3 der VdeK für Physiotherapeuten abgerechnet wurde. Dieser ist wesentlich höher, schlussendlich würde ich auf 63 % der Kosten sitzen bleiben. Das entspricht 284 €, was für mich als Student natürlich unzumutbar ist.

Nun ist es so, dass am Ende des Merkblattes aber auch steht: "Beim Bezug von Heilmitteln sind die nach dem Tarif PSKV versicherten Studierenden Selbstzahler" und "Bei Überschreitung dieser Sätze ist die Rechnung an den Versicherten selbst zu richten".

Das ist alles verwirrend und ich bin im Streit mit der Praxis. Ich berufe mich auf die oberen Zitate, die Praxis sich auf die unteren.

Wie sind diese unterschiedlichen Aussagen innerhalb des Merkblattes zu deuten? Wer hat hier Recht?

Wie rechnen denn Physio-Praxen grundsätzlich ab? Nach der GOÄ oder nach der VdeK?

Ist es denn üblich und normal, bei einer studentischen privaten Versicherung bei Inanspruchnahme von Heilmitteln auf so hohen Kosten sitzenzubleiben?

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Ich würde generell vom PSKV Tarif der Debeka abraten! (für die, die sich gerade informieren). Ich war durch die auslaufende Familienversicherung leider dazu gezwungen, den Tarif zu nehmen. Ich hatte bisher nur Chaos, Missverständnisse und Ärger damit und bin froh, wenn ich mich endlich gesetzlich versichern kann. In den Vertragsunterlagen steht zwar, dass Ärzte bzw. Dienstleister und Versicherung direkt miteinander abrechnen. Fakt ist: Mindestens die Hälfte der Rechnungen musste ich mit meinem Studenteneinkommen selbst auslegen, weil es eine der beiden Seiten (Versicherer oder Dienstleister/Praxis) nicht gerafft hat, bzw. musste auf meine Kappe nehmen, dass einige Rechnungen lange Zeit unbezahlt bei der Debeka liegen blieben weil die davon ausging, dass sie schon bezahlt seien (warum auch immer - lesen die eigentlich ihre eigenen Verträge nicht?). Teils war ich länger damit beschäftigt, den Sprechstundenhilfen die Sätze (bis zum 1,7 fachen Satz) dieser Versicherung zu erklären (denn man steht ja in der Informationspflicht) als die Vorstellung beim Arzt selbst gedauert hat - und trotzdem ist alles schief gelaufen, weil die Dienstleister (meist die Labore) nicht informiert wurden und wenn doch der Debeka der Briefkopf nicht gepasst hat o.ä. Ich hatte einmal 4 Rechnungen (Arzt- und Laborrechnungen) ein und desselben Arztbesuchs, die auf 4 völlig unterschiedliche Arten abgerechnet wurden. Teils gingen die auch noch über meinen Vater, da ich vertraglich nicht von ihm abgetrennt war (dass dies möglich sei, erfuhr ich auch erst am Ende der Versicherungszeit). So hatten wir das Problem, dass ich zwar die Rechnungen bezahlen sollte, die Debeka die Rechnungen (mit vertraulichen Infos über mich) aber nur an meinen Vater zurückschicken konnte. Dann haben die Mitarbeiter der Debeka teilweise selbst keine Ahnung, was in den Verträgen drinsteht, und dass es eigentlich komplett gegen die Vertragsgrundlagen geht, bzw. den Sinn dahinter, den Studenten selbst die Kosten auslegen zu lassen. Und dann muss man eben gegen die Missverständnisse der Praxen ankämpfen, dass man ja "privat versichert" sei und die gleichen Sätze gelten wie bei einer Privatversicherung, und dass die Abrechnung genau gleich funktioniert (dh. Versicherter bekommt die Rechnung, bezahlt und stellt dann einen Leistungsantrag). Alles in allem echt ein Unding. Hier werden Bürokratie und Verwaltungsaufwand auf den Studenten abgewälzt um Kosten zu sparen! Schade um die verschwendete Lebenszeit.

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Hallo! Also die Sprüche, die reginny geschrieben hat, sollte man keinesfalls mit Mutmach-Sprüchen verwechseln, sofern sie nicht ironisch gemeint sind. Es sind Sprüche die einen weiter in die Sucht hineintreiben und darin bestärken. „Nichts fühlt sich so schön an, wie dünn zu sein“ „Den Schmerz wirst du vergessen, wenn du das Resultat siehst“ „Wer abnehmen will soll den Mund nicht zu voll nehmen“

Diese Sprüche beschreiben eine lieblose, verachtende Einstellung gegenüber sich selbst und dem eigenen Körper, spornen zu noch mehr Selbsthass an und verstärken den Selbstoptimierungszwang. Diese Sprüche sind genau der falsche Weg.

Lasst euch bitte professionell helfen!

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