Schau doch mal in die Heizkostenverordnung. http://www.heizkostenverordnung.de/par6.php
Dort findest Du Antworten auf alle Fragen zur Heizkostenabrechnung.In deinem Fall: §7-§9
Schau doch mal in die Heizkostenverordnung. http://www.heizkostenverordnung.de/par6.php
Dort findest Du Antworten auf alle Fragen zur Heizkostenabrechnung.In deinem Fall: §7-§9
Hallo Merlin
Wenn der entspechende Heizkörper länger als 1000 mm ist, so ist die Abrechnung korrekt.
Zwei Geräte an einem Heizkörper
Bei größeren Heizkörpern werden wegen der ungleichen Wärmeverteilung im Heizkörper meistens zwei Heizkostenverteiler eingesetzt. Auch wenn es so scheint: Heizkosten werden deshalb nicht doppelt bezahlt. Der Grund: Die Bewertung der Heizleistung des Heizkörpers erfolgt in diesen Fällen für jeden Heizkostenverteiler nur zur Hälfte, so dass die Gesamtbewertung (Summe beider Bewertungsfaktoren) wieder der Heizleistung dieses Heizkörpers entspricht.
Gruß Schnupperpferd
Hallo joro 52 Habe die Frage erst heute gelesen. Meine Antwort:
Änderungen lt. HKVO zum 31.12.2013
(§ 12 Abs. 2 Heizkostenverordnung
1) Austausch veralteter Geräte zur Verbrauchserfassung
Nicht mehr zeitgemäße alte Heizkostenverteiler verlieren gem. § 12 Abs. 2 HeizkV ihren Bestandsschutz. Betroffen von dieser Änderung sind alle Heizkostenverteiler, die vor Juli 1981 bereits in einer Liegenschaft vorhanden waren. Gleiches gilt für Warmwasserkostenverteiler, die vor Juli 1987 vorhanden waren. Eine Umrüstung auf zeitgemäße Erfassungstechnik muß bis spätestens 31. Dezember 2013 durchgeführt werden, damit Heizkostenabrechnungen der hiervon betroffenen Gebäude rechtssicher sind. 2) 31.12.2013 3) Bei Kauf trägt der Vermieter die Kosten. Bei Mietverträgen sind die Kosten auf die Nutzer umlegbar. 4) Am besten Angebote von anderen Abrechnungsunternehmen einholen.
Beispiel neue Bundesländer Fa. Calmess GmbH Hildesheimer Str. 14a in 15366 Neuenhagen b Berlin
Persönlich würde ich zur Umrüstung raten.
Gruß Schnupperpferd
Hallo wenn ich die Frage richtig interpretiert habe dann kann ich folgende Antwort geben. ich bin von einer mittleren Warmwassertemperatur von 55 Grad ausgegangen. Nach aktueller Formel lt. HKVO ergibt sich bei 600 Liter Warmwasserverbrauch 2,5 mal 0,6 m³ mal 1 durch 10 mal (55-10) gleich 6,75 Liter Heizöl. Der Verbrauch an Öl ist also nicht riesig.
Mit freundlichem Gruß Schnupperpferd
Hallo Paul
Die DIN-Norm DIN 4713 Verbrauchsabhängige Wärmekostenabrechnung ist eine Norm, die sich mit den für Deutschland gültigen Festlegungen zur Abrechnung von Wärmekosten beschäftigt. Die Norm besteht aus den beiden Teilen DIN 4713-1 Verbrauchsabhängige Wärmekostenabrechnung; Allgemeines, Begriffe und DIN 4713-5 Verbrauchsabhängige Wärmekostenabrechnung; Betriebskostenverteilung und Abrechnung. Die Norm wird unter anderem angewandt, um die Heizkosten für eine Mietwohnung aus den Messungen mit Wärmemengenzählern zu ermitteln. Die Gradtagstabelle ist verbindlich, wenn keine Zwischenablesung vorgenommen wurde.
Der Verbrauch wird dann mit einer technischen Hochrechnung mittels der VDI-Gradtagstabelle berechnet. Die Werte der Gradtagstabelle bilden den Mittelwert aus 20 Jahren ab. (Berechnung aus der VDI 2067, Blatt 1). Danach hat jeder Monat und jeder Tag einen bestimmten Promilleanteil am gesamten Heizbedarf einer Abrechnungsperiode. Der Januar zum Beispiel hat als kältester Monat den höchsten Anteil mit 170 Promille des Heizbedarfes eines Jahres, die Monate Juni,Juli und August als Sommermonate dagegen nur insgesamt 40 Promille
In Deinem Fall sind es 390 Gradtage.
September 30 GT Oktober 80 GT November 120 GT Dezember 160 GT
Wenn wirklich keine Zwischenablesung vorgenommen wurde, wirst Du mit dieser Abrechnung leben müssen
Gruß Schnupperpferd
Hallo Björn100
Lleider muss ich Dier mitteilen, dass die Aussage die Du erhalten hast richtig ist. Bei Heizkostenverteilern nach dem Verdunsterprinzip müssen die Röhrche jedes Jahr gewechselt werden. Sollte das nicht möglich sein erfolgt im ersten Jahr eine Schätzung nach dem Verhältnis des Vorjahres (wenn kein Mieterwechsel vorliegt). im zweiten Jahr wird anhand der Quadratmeter nach dem Hausduchschnit geschätzt. Diese Schätzung erfolgt folgendermaßen. Anzahl der Verbrauchseinheiten der anderen Mieter durch die Gesamtquadratmeter der Anderen Nutzer mal Deine Quadratmeter gleich Dein Verbrauch. Diese Vorgehensweise ist rechtlich korrekt.
Gruß Schnupperpferd
Hallo Alexander27
so wie ich die Frage verstehe gibt es nur einen Gesamtzähler, eine verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung ist in diesem Fall nicht möglich. Lt. HKVO § 4 hat der Vermieter die Pflicht zur Verbrauchserfassung
(1) Der Gebäudeeigentümer hat den anteiligen Verbrauch der Nutzer an Wärme und Warmwasser zu erfassen.
(2) Er hat dazu die Räume mit Ausstattungen zur Verbrauchserfassung zu versehen; die Nutzer haben dies zu dulden. Will der Gebäudeeigentümer die Ausstattung zur Verbrauchserfassung mieten oder durch eine andere Art der Gebrauchsüberlassung beschaffen, so hat er dies den Nutzern vorher unter Angabe der dadurch entstehenden Kosten mitzuteilen; die Maßnahme ist unzulässig, wenn die Mehrheit der Nutzer innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung widerspricht. Die Wahl der Ausstattung bleibt im Rahmen des § 5 dem Gebäudeeigentümer überlassen.
(3) Gemeinschaftlich genutzte Räume sind von der Pflicht zur Verbrauchserfassung ausgenommen. Dies gilt nicht für Gemeinschaftsräume mit nutzungsbedingt hohem Wärme- oder Warmwasserverbrauch wie Schwimmbäder oder Saunen.
(4) Der Nutzer ist berechtigt, vom Gebäudeeigentümer die Erfüllung dieser Verpflichtung zu verlangen.
Bis zur Ausstattung kann nur eine Pauschalabrechnung (nach m²) erfolgen. Der Vermieter trägt die Kosten des Leerstands. Mit freundlichen Grüßen Schnupperpferd
Hallo Klaus Farmer
wendet Euch doch mal an folgende Firma. Calmess Wärmemessdienst GmbH Hildesheimer Str. 14a 15366 Neuenhagen Telf. 03342-25390 Wenn die Wohnanlage im Einzugsbereich dieser Firma liegt könnt Ihr ein Angebot über Elektronische b.z.w. Funkgeräte erhalten. Mit freundlichen Grüßen Schupperpferd