Hallo und einen schönen Tag wünsche ich dir.Also wenn er für das Grundstück den Kredit aufgenommen hat und Belege dafür hat ist es noch wichtig auf welches Konto er das überwiesen hatlEr hat auch wenn es ein Eheähnliches Verhältnis gewesen ist Anspruch als wenn sie verheiratet gewesen sind vor dem Gesetzt.Am besten ist wenn er sich ganz schnell einen Notar sucht der kennt sich auf jeden Fall besser aus.Ich wünsche Jens das er sich ein dickes Fell zulegen sollte. Alles alles gute
Hallo da kann ich dir helfen wenn du möchtest.Deine Frau hat zwei Kinder bekommen und das heißt pro Kind bekommt sie 3 Jahre in die Rente einbezahlt abe 5Jahre also hast du einen Anspruch auf Rente.Es stimmt du sollst die letten 5 Jahre einbezahlt haben das du Rente bekommst. Es hat sich Grundlegend was geändert und zwar.Da deine Frau vor dem 01.01.1961geboren ist ,gilt es das Sie noch ein Recht auf Berufsunfähigkeit Anspruch hat.Zusätzlich kann sie noch eine Grundsicherungsrente beantragen. Laß dich nicht abwimmeln.Bei der Rente mußt du Widerspruch einlegen das ist sehr wichtig.Mach dir aber auch noch eine Akte fertig laß dir Befunde alles kopieren und mach das für dich damit du nicht den Übe rblick verlierst, weil mal schnell was vergessen ist.Jeder Arzt kopiert dir das sofort.Was auch noch sehr wichtig ist hat sie einen Schwerbehindertenausweis schon? Ich selber habe auch einen Rentenantrag am laufen und es ist klar die lehnen den ersten Antrag immer ab. Wenn du möchtest kannst du dich per Email bei mir melden. engelchen5687@hotmail.de Tschüss