Rechtsfrage nach Trennung einer eheähnlichen Gemeinschaft

Wie sieht folgender fiktiver Fall aus:

Julia und Jens bildeteten eine eheähnliche Gemeinschaft. Nach 10 jahren kaufen die beiden gemeinsam ein Haus. Julia nahm den Kredit dafür auf ihren Namen auf, da sie auch die Anzahlung von 30.000€ leistete, diesen zahlten beide gemeinsam ab. Jens steckte dafür seine Ersparnisse in die Außenanlage und die Renovierung des Hauses und die kompletten Möbel. Dann kam heraus, dass noch ein Grundstück, für 40.000€, von der Kirche, gekauft werden musste, auf dem das Haus stand. Jens bat an es auf seinen Namen zu kaufen, doch Julia wollte es unbedingt auf ihren Namen kaufen, da ja das Haus auch auf ihren Namen gekauft wurde bzw der Kredit auf ihren Namen lief und sie Angst hatte, dass es ansonsten irgendwann zu Problemen o.ä. kommen könnte. Da sie aber bereits einen Kredit am laufen hatte und ihr laufender Sparvertrag erst in ein paar Monaten zugänglich wurde, nahm Jens einen Kredit auf und bezahlte vorerst die 40.000€ und kaufte das Grundstück, dass auf ihren Namen lief. Nachdem einer ihrer Sparverträge abgelaufen war, wollte Julia ihm das Geld dann wiedergeben. Leider trennten sich Jens von Julia nach ein paar Monaten. Das Haus gehört ja nun offiziel Julia, deswegen ist Jens auch freiwillig sofort ausgezogen und hat sich eine eigene Wohnung genommen. Die ganzen Renovierungskosten, die er in das Haus gesteckte hatte, hatte er ihr quasi überlassen. Julia tauschte am nächsten Tag sofort die Schlösser aus und bei dem Umzug, 2 Wochen später, weigerte sich Julia einen großteil der Möbel herrauszurücken. (Die eigentlich Jens alle gezahlt hatte) Da Jens keinen Streit wollte überlies er ihr die wichtigsten Sachen (Bett, Küche, Schränke) und nahm nur etwa die Hälfte. Nun als Julias besagter Sparvertrag dann abgelaufen war und Jens dann nach den 40.000€ fragte, was er damals für ihr Grundstück gezahlt hatte, sagte sie, das wolle sie ihm nicht mehr geben, sie hätte das Geld für neue Möbel benötigt und hätte jetzt nichts mehr davon. Außerdem wäre Jens ja so "dumm" gewesen das Geld in ihrem Namen zu überweisen und hätte es ihr damit sozusagen geschenkt.

Frage: Gibt es eine Möglichkeit, für Jens, noch an das Geld, das er für das Grundstück gezahlt hat, zu kommen? Mit den, von ihm gezahlten Renovierungskosten, und den Möbeln hat er ohnehin schon abgeschlossen, da ihm die Belege dafür fehlen und er ja nun auch mit in dem Haus gewohnt hat. Doch für das Geld, welches er damals für das Grundstück überwiesen hat, hat er jedoch noch die Nachweise und auch die Kreditunterlagen von dem dazugehörigen Kredit, den er extra dafür aufnehmen musste.

Vielen Dank schon mal im vorraus!!!

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Hallo und einen schönen Tag wünsche ich dir.Also wenn er für das Grundstück den Kredit aufgenommen hat und Belege dafür hat ist es noch wichtig auf welches Konto er das überwiesen hatlEr hat auch wenn es ein Eheähnliches Verhältnis gewesen ist Anspruch als wenn sie verheiratet gewesen sind vor dem Gesetzt.Am besten ist wenn er sich ganz schnell einen Notar sucht der kennt sich auf jeden Fall besser aus.Ich wünsche Jens das er sich ein dickes Fell zulegen sollte. Alles alles gute

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Hallo da kann ich dir helfen wenn du möchtest.Deine Frau hat zwei Kinder bekommen und das heißt pro Kind bekommt sie 3 Jahre in die Rente einbezahlt abe 5Jahre also hast du einen Anspruch auf Rente.Es stimmt du sollst die letten 5 Jahre einbezahlt haben das du Rente bekommst. Es hat sich Grundlegend was geändert und zwar.Da deine Frau vor dem 01.01.1961geboren ist ,gilt es das Sie noch ein Recht auf Berufsunfähigkeit Anspruch hat.Zusätzlich kann sie noch eine Grundsicherungsrente beantragen. Laß dich nicht abwimmeln.Bei der Rente mußt du Widerspruch einlegen das ist sehr wichtig.Mach dir aber auch noch eine Akte fertig laß dir Befunde alles kopieren und mach das für dich damit du nicht den Übe rblick verlierst, weil mal schnell was vergessen ist.Jeder Arzt kopiert dir das sofort.Was auch noch sehr wichtig ist hat sie einen Schwerbehindertenausweis schon? Ich selber habe auch einen Rentenantrag am laufen und es ist klar die lehnen den ersten Antrag immer ab. Wenn du möchtest kannst du dich per Email bei mir melden. engelchen5687@hotmail.de Tschüss

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