Seit letztem Sommer haben unsere Nachbarn eine Französische Bulldogge (Rüde) und wir seit den Winterferien eine Hündin. Und das Problem ist, dass dieser Rüde permanent auf unserem Grundstück ist und KEINE Erziehung hat. Wenn unsere Hündin läufig ist, ist dies natürlich ein Problem. Und wenn wir ihn dann rüberbringen (was meist nicht einmal möglich ist, da er fast nie ein Halsband trägt, darum haben wir extra eins gekauft) tun dort alle erstaunt, schnauzen den Hund an etc. Und das eine Stunde nachdem er abgehaun ist... Auch zwickt er öfters mal Besuchern in die Hände (NICHT bösartig und auch nicht sehr. Aber es gibt halt doch Leute, die Angst vor Hunden haben. Wir haben mehrfach im Guten geredet, dann hat mein Vater mal richtig geschnauzt. Er meinte, wir sollen ihn einfach mal anbinden. Dürfen wir das? Und dürfen wir ihm eigentlich das Halsband anlegen? Was für Rechte haben wir überhaupt (in Sachsen)?
Und etwas anderes: Können wir sie anzeigen, wenn die nicht mit dem Hund spazieren gehen? Und sie hatten vorher einen Jack Russell Terrier (vom Vater geerbt) der nur im Zwinger war und gar nicht rausgekommen wäre wenn ich nicht spazieren gegangen wäre. Und Jackys brauchen schließlich Auslauf. Und sie hatten zwar Futter da, aber meist habe ich sie dann gefüttert. Jetzt hat sie zum Glück ein schönes Leben:)