ist sowas gesetzlich irgendwo wiederlegt? würde dem das gern ausdrucken.
ok, ich werde dem das auf jeden fall schriftlich geben, dass ich das in keinster weise in ordnung fand. kann ich denn im keller mein zukünftig eigenes schloss auch austauschen so wie in der wohnung? der wird ja sicher schlüssel behalten, so wie bei der wohnung auch. ich möchte nur auf nummer sicher gehen, denn ich verstehe mich nicht mit seiner frau. die hat mir schon die gartennutzung gestrichen. wer weiß ob die irgendwann in meinen sachen rumstöbert.
auch die ausgänge?????
ist schon seit 3 monaten. :-/
man kann milben mit bloßem auge sehen. spätestens dann wenn sie blut gesaugt haben, werden sie dunkeler u somit sichtbar. bei mir haben sie sich auch im kreis gedreht. spreche aus erfahrung. blöde mistfiecher.
Auch wenn der Garten 2 Vermietern gehört und es mit der anderen Vermieterin nicht abgesprochen wurde?
also ich hab letztens auf rtl die sendung rechtsfälle angeschaut u der anwalt dort meinte, wenn man eine wand oder auch kleine teile einer wohnung streicht, ist man nicht dazu verpflichtet, die wohnung wieder weiß zu hinterlassen, auch wenn dass im mietvertrag steht. dies wäre dann keine gültige klausel. im fall auf rtl ging es um eine ganze komplette rote wand u diese hätten die nicht streichen müssen.