Guten Tag,

Ich habe etwas recherchiert und folgendes herausgefunden:

Das Gericht prüft meistens nach dem Wohl der Kinder.Dies geschieht nach diesen Kriterien:

  1. Ist die Mutter im Wohnheim gut betreut und kann sich weiterhin um die Kinder kümmern?
  2. Wie ist die Bindung der Kinder zur Mutter und zum Vater?
  3. Hat der Vater sich bisher um die Kinder gekümmert?
  4. Welche Lebensverhältnisse kann er bieten?

Die Kinder können ihnen nur weggenommen werden wenn das Gericht glaubt dass die Kinder bei ihrem Vater besser aufgehoben wären als bei ihnen und sie im Wohnheim sich nicht so gut um die Kinder kümmern können.

Was für sie jedoch vorteilhaft ist, ist dass der Vater die Kinder mit ins Ausland nehmen möchte da er durch die neu gegründete Familie die Kinder vernachlässigen könnte, es für die Kinder schwieriger ist neue Kontakte zu knüpfen.Außerdem könnte es sein, dass die Kinder ihre alten Freunde aus Deutschland vermissen.

Der Vater hätte sie ihnen in ihrer Situation finanziell unterstützen müssen, das spricht gegen das Verantwortungsbewusstsein des Vaters

Was ich an ihrer Stelle machen würde:

Jugendamt kontaktieren

Einen Anwalt beim Familiengericht nehmen und sich beraten lassen

Dokumente sammeln über die Situation z.B. dass der Vater keinen Unterhalt zahlt und dass es den Kindern trotz der Situation bei ihnen gut geht

Wie schon bei einer anderen Antwort wird das Familiengericht inviduell über den Fall entscheiden

Ich wünsche ihnen das Beste und dass sie ihnen die Kinder nicht weggenommen werden

Liebe Grüße

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