Ja, das stimmt. Habe ich selbst während meiner Ausbildung genau so gemacht.

Der Ausbilderschein betrifft nur arbeitsrechtliche und berufspädagogische Kenntnisse, die mit Deiner eigentlichen Berufsqualifikation nichts zu tun haben.

Um tatsächlich ausbilden zu dürfen, mußt Du natürlich beides haben, den Berufsabschluß und den AEVO-Schein. Falls Du später noch z.B. etwas ganz anderes studierst, gilt der Schein übrigens für sämtliche Berufe, für die Du offiziell qualifiziert bist.

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Hi HobbyTfh, vielen Dank für den Tip! Durch Drehen von Hand konnte ich der Maschine leider (?) das Geräusch nicht entlocken. Ich suche jetzt mal nach einer Möglichkeit, den Bereich außerhalb der Trommel auf Fremdkörper zu untersuchen. Ich nehme an, Du tippst auf einen BH-Bügel, oder etwas ähnliches?

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