KAUFVERTRAG EINBAUKÜCHE
zwischen Herrn Mustermann Musterstrasse 1 in 22222 Muster als Verkäufer und Frau Musterfrau Musterstrasse 2 in 33333 Muster als Käuferin über eine gebrauchte Einbauküche.
Die Einbauküche verbleibt in der Wohnung von Herrn Muster (Vermieter) 1.OG rechte seite in der Musterstrasse 2 in 33333 Muster und bleibt bis zur Vollständigen Zahlung besitz vom Verkäufer.
§ 1 Kaufgegenstand
Die o.g Käuferin erwirbt vom o.g Verkäufer, zu den nachfolgend genannten Veinbarungen, folgende gebrauchte Küche:
Cremefarbene Einbauküche mit einer Arbeitsplatte in Kernnussbaum optik bestehend aus 5 Hängeschränken, 4 Unterschränken 1 Hochschrank, Herd mit Ceran Kochfeld, Backofen, Geschirrspülmaschine, Einbaukühlschrank, Dunstabzugshaube und Küchenradio.
Die Küche wurde vom Käufer ausgiebig besichtigt und der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung.
§ 2 Kaufpreis und Zahlung
• 2.1 Der Kaufpreis beträgt 1000,00 EUR (in Worten: Eintausend EUR). Der Käufer wird diesen Betrag in 10 Raten à 100 EUR (in Worten: einhundert EUR) ab dem 01.11.2013 zahlen. Die jeweilige Rate wird spätestens am dritten Werktag eines jeden Kalendermonats fällig. Für die Rechtzeitigkeit von Zahlungen ist die Gutschrift auf dem Konto Nr.11111111 des Verkäufers bei der Musterbank , BLZ 2222222222 maßgebend.
• 2.2 Der Kaufpreis ist – mit Ausnahme gegebenenfalls anfallender Verzugszinsen – nicht zu verzinsen. Wenn eine Kaufpreisrate nicht zu den jeweils unter § 2.1 vereinbarten Fälligkeitsterminen gutgeschrieben ist, kommt der Käufer in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Im Falle des Verzugs ist der Käufer zur Zahlung von Verzugszinsen i.H.v. fünf Prozentpunkten p.a. über dem jeweils gültigen Basiszinssatz (vgl. § 247 BGB) verpflichtet.
§ 3 Eigentumsvorbehalt
• 3.1 Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises sowie sämtlicher sonstigen Forderungen des Verkäufers aus diesem Kaufvertrag Eigentum des Verkäufers. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer weder über den Kaufgegenstand verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.
• 3.2 Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand pfleglich zu behandeln bei Pfändungen des Kaufgegenstandes durch Dritte oder bei sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und den Verkäufer von der jeweiligen Beeinträchtigung seines Eigentums unverzüglich zu informieren.
§ 4 Gesamtfälligstellung/Rücktritt
Der Verkäufer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder vom Käufer die Zahlung des gesamten, noch offenen Kaufpreises einschließlich etwaiger Verzugszinsen zu verlangen, wenn
• a) • der Käufer mit der Zahlung von zwei aufeinander folgenden Raten ganz in Verzug gerät oder der Zahlungsrückstand in einem Zeitraum, der zwei Monate übersteigt, mindestens zwei Monatsraten beträgt.
Der Rücktritt ist gegenüber dem Käufer schriftlich zu erklären. Im Falle eines Rücktritts aus dem vorstehend genannten Grund hat der Käufer die Kosten der Rückabwicklung zu tragen.