Wenn man seinen Wahlzettel durchstreicht und somit für ungültig erklärt, verlieren dann alle Parteien den gewissen Prozentsatz oder wird die Stimme überhaupt nicht gezählt? Wenn der Bürger das Recht hat einer Partei seine Stimme zu geben womit die anderen Parteien diese Stimme verlieren und im Prozentsatz fallen, ist es nicht dann das gleiche wenn der Bürger keinem seine Stimme geben will? Wäre ja blöd wenn der Wille des Wählers somit nicht im Ergebnis widergespiegelt wird.
PS: Ich habe nämlich auf einer Anwaltsinternetseite gelesen dass es keinen Unterschied machen soll ob man den Zettel durchstreicht oder gar nicht erst wählen geht.