Erstmal vielen Dank für die umfangreichen Antworten. Wenn ich alles richtig verstanden habe, dann besteht die einzige Chance für die Familie darin, auf eine Nichteinhaltung der Kündigungsfrist hinzuweisen und so Krankengeld vor Gericht zu erstreiten?! Wenn ich mich jetzt nicht verrechnet habe, dann liegen zwischen Eingang der Kündigung und Kündigungsdatum 6 Tage. Somit ist die Kündigung tatsächlich nicht fristlos. Wenn jedoch im Tarifvertrag eine Kündigungsfrist von 14 Tagen festgehalten ist, dann würden hier 8 Tage fehlen und entsprechend müsste die Firma nachträglich Krankengeld für diesen Zeitraum zahlen. Es sei denn hier liegt ein außerordentlicher Kündigungsgrund vor, welcher auch eine fristlose Kündigung rechtfertigen würde und dann bekäme der AN gar nichts. Habe ich das jetzt alles richtig wiedergegeben?
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