Antwort
Da hier einige im Dunkeln tappen, sorge ich mal für Erleuchtung: Weder das BImSchG noch ein (nicht vorhandenes LImSchG BW regeln die Mittagsruhe. Daher ist es den Gemeinden überlassen dies in Satzungen zu regeln.
Also: Im Zweifelsfall die Polizeiverordnung der jeweiligen Wohngemeinde/Stadt/etc. durchlesen. Wenn da auch nicht genannt, dann gibt es keine Mittagsruhe!