Schadensersatz bei Vermieter wegen Datenweitergabe?

Hallo. Ich hatte meine Wohnung zum 31.10. gekündigt, mit dem Vermerk, dass ich es begrüßen würde bereits ab 1.9. einen Nachmieter zu finden, da ich einen Mietvertrag für eien neue Wohnung ab dem 1.9. hätte.

Tatsächlich wurde auch ein Nachmieter gefunden, der wollte zum 9.9. einziehen. Allerdings habe ich seit dem 30.8. das Problem, dass ich aufgrund folgender Umstände aus der alten Wohnung nicht ausziehen konnte: Mein Vermieter hat meinem Ex-Mann, also einer Drittperson, der mit meinem Mietvertrag nichts zu tun hatte (ich war alleinige Mieterin) auf seine Nachfrage am TElefon hin, die Auskunft erteilt, ich hätte zum 31.8. meine Wohnung gekündigt. Aufgrund dieser Auskunft hin hat mein Ex-Mann daraufhin, auch mit der Begründung, dass der Vermieter ihm meinen Auszug zum 31.8. bestätigt hätte, einen Eil-Antrag bei Gericht eingeleitet für das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für unsere beiden Kinder und hat diese bei sich zurückbehalten. Ich musste daraufhin -ebenfalls per Antrag- veranlassen, dass dieser mir die Kinder wieder herausgibt. Vom Jugendamt, was dann auch in den Fall involviert wurde wurde bei mir ein Hausbesuch durchgeführt und mir mitgeteilt, ich solle bis zur mündlichen Verhandlung am 25.9. auf keinen Fall umziehen. Von daher teilte ich dies der Vermieterin mit.

Diese hat daraufhin von mir eine Nutzungsentschädigung für September einkassiert und will mir Schadensersatz der Nachmieter in Rechnung stellen, die jetzt nicht in die Wohnung reinkonnten. Nun habe ich auch noch doppelte Mietkosten und musste mich außerdem psychologisch behandeln lassen.

Meiner Ansicht hat der Vermieter gegen das Datenschutzgesetz verstossen und hätte die Information über meinen Kündigungstermin bzw. geplanten Umzug nicht herausgeben dürfen! Darf ich Schadensersatz fordern? Gilt außerdem besondere Härte? Das Gerichtsverfahren wäre vielleicht auch anderweitig zustande gekommen, jedoch NICHT zur diesem Zeitpunkt und es hätte nicht meinen Auszug verzögert. Dies resultiert allein aus der Weitergabe des Vermieters meiner Kündigungstermine an meinen Ex-Mann.

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Anmerkung: ich hatte nicht vor widerrechtlich umzuziehen (das heißt ich bin nicht an dem 'Verfahren' schuld und wir haben beide gemeinsames Sorgerecht und es gibt eine entsprechende Umgangsregelung und mein Ex-Mann hat widerrechtlich gehandelt, wie das Gericht inzwischen herausgestellt hat und musste per Beschluss die Kinder wieder an mich herausgeben. Aber auch nur unter der Angabe des Jugendamtes ich würde bis zum 25.9. (mündliche Verhandlung) nicht umziehen. Allerdings hätte er den Antrag nicht zu diesem Zeitpunkt gestellt, wenn er vom Vermieter nicht den Kündigungstermin erfahren hätte, worauf sich sein ganzer Antrag stützt.

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