In erster Linie ist eine Körperverletzung ein relatives Antragsdelikt; sprich: es wird nur verfolgt wenn der Geschädigte einen Strafantrag gegen den Täter stellt, es sei denn, es besteht ein gewisses öffentliches Interesse zur Verfolgung dieser Straftat. Soll Bedeuten das theoretisch deine Freundin also ein Strafantrag stellen müsste. Wird aber eher so sein das aufgrund der Vortaten, die Staatsanwaltschaft dennoch diese Straftat weiter verfolgen möchte.
"Meine Frage, muss man sowas beweisen können?" Die Polizei steht in der Beweispflicht! Dabei muss die Polizei neben belastende Beweise auch entlastende Beweise/Informationen sammeln.
"Wie muss ich [jetzt] vorgehen?" Abwarten ruhe bewahren und nicht durchdrehen! Jede unüberlegte Handlung deiner Seits führt zu unerwarteten Nebenwirkungen! Und vor allem dein LEBEN IN GRIFF KRIEGEN!!! (gem. Text hattest du schon ein paar mal Stress mit der Polizei)
"Können die da durch kommen?" Wenn du damit andere Straftaten meinst, dann kann es sein das aufgrund der Häufung von eventl. Gewaltdelikten dich eine Höhere Strafe erwartet. Liegt aber allein am Richter wie er entscheidet!!! Bist du für die anderen Straftaten schon angeklagt wurden, wird das Strafmaß der Straftaten nicht neu gewertet.
In erster Linie musst du dich mit der Freundin unbedingt aussprechen, da anscheinend etwas ganz gravierendes bei euch nicht ganz stimmt. Ruhe bewahren ist auch sehr wichtig und bekomme dein Leben in Griff!!! Normalerweise kannst du auch die Polizei fragen wie es nun bei diesen Verfahren weitergeht. Außerdem gibt es noch mehr Faktoren die wichtig sind um die ganze Sache weiter zu erläutern.