Rechtschutz ist vorhanden. Den Arbeitsunfall hat der Arbeitgeber ursprünglich nicht gemeldet, meine Eltern haben da schon nachgehakt und der Unfall wurde dann auf drängen der Berufsgenossenschaft nachträglich gemeldet. Da der Finger im Anschluss operiert werden musste ist wohl ziemlich sicher, dass das Pflaster unzureichend war.

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