Einige meiner Kollegen sind von 4:30 bis 9 Uhr auf eine Baustelle gefahren und haben dafür natürlich Wegegeld bekommen. Allerdings sind sie davon ausgegangen, dass auch die Zeit, die sie für diesen Weg benötigt haben, bazhalt werden sollte. Also haben sie auf den Lohnzettel geschrieben, dass ihre Arbeitszeit um 8 Uhr begann, obwohl sie erst um 11 Uhr an der Baustelle angekommen waren.
Ich habe im Radio gehört, dass einem Arbeitsnehmer eine Stunde Fahrzeit zuzumuten ist. Das würde bedeuten, sie hätten nichts falsches gemacht, weil sie ja nur die erste Stunde der Fahrt berechnet haben.
Nun meine Frage: Wieviel Freizeit muss ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber opfern, um die Baustelle zu erreichen?