Ich habe aber hier ein Zitat:


"Wer mit einem versicherten, unfrisierten Mofa fährt, ohne im Besitz der ggf. nötigen Mofa-Prüfbescheinigung zu sein (nur Personen, die nach dem 1. April 1965 geboren sind), begeht nur eine Ordnungswidrigkeit, die mit 20 € (§ 5 Abs. 1, § 75 FeV; § 24 StVG; -- BKat) geahndet wird. Der Versuch ist nicht strafbar"

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Hallo miteinander! Ich bin auch 13 und mache mir ebenfalls gedanken. Also ich fände das alles ganz gut.... Also ist es so, dass man den Führerschein fürs Mofa mit 14 machen kann?! Ich habe es so gelsen bisher. mfg

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