Ich habe aber hier ein Zitat:
"Wer mit einem versicherten, unfrisierten Mofa fährt, ohne im Besitz der ggf. nötigen Mofa-Prüfbescheinigung zu sein (nur Personen, die nach dem 1. April 1965 geboren sind), begeht nur eine Ordnungswidrigkeit, die mit 20 € (§ 5 Abs. 1, § 75 FeV; § 24 StVG; -- BKat) geahndet wird. Der Versuch ist nicht strafbar"