Also wenn du an dem Samstag den 3.10 gearbeitet hastz muss der dir natürlich auch bezahlt werden. wenn du da nicht gearbeitet hast kommts drausf an wie dein Arbeitsvertrag aussieht. Dieser musss nicht schriftlich geschlossen sein. Wenn du arbeitest und dein Chef weiß das und lässt dich und hat dir die Arbeit gegeben is das auch ein Arbeitsvertrag.

Wenn ihr also stundenweise Abrechnung vereinbart habt muss er dir nur die Stunden bezahlen die du auch tatsächlich gearbeitet hast. Wenn ihr einen Monatslohn vereinbart habt muss er dir den Monatslohn zahlen , auch wenn da ein Feiertag drin ist.

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Kann mich da mitterer nur anschließen.

Geh zum Anwalt und hohl dir dein Geld.

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Die Frage mit dem anderen Arbeitsplatz ist euine Frage des Direktionsrechtes deines AG. Wenn in deinem Arbeitsvertrag kein genauer Arbeitsplatz angegeben ist kann dich dein AG dort in seinem Betrieb einsetzten wo er dich braucht. Allerdings sind dem Zumutbarkeitsgrenzen gesetzt er kann dichalso nicht wenn du immer in HH gearbeitet hast und dort auch wohnst einfach nach M versetzen. Wenn aber der neue Arbeitsplatz nicht bedeutend weiter entfernt ist als der alte und in deinem Vertrag auch nicht bestimmt ist stellt das kein Problem dar.

Und dann muss man leider sagen ist es ddeine Sache wie du zum Arbeitsplatz kommst. Wenn dir vorher ein Dienstfahrzeug zur Verfügung gestellt wurde, das aber nicht im AV srteht war das Kulanz des AG. Darauf hast du keinen Anspruch.

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bei Betrieb von 20-30 Pers. würde KünSchG greifen. dann is Kündigung nur mit Grund möglich. Das ist für den Arbeirtgeber in dedr Regel sehr aufwendig und kaum zu machen. Wenn sich eioner Beschwert sollte das der mirt der längsten Betriebszugehörigkeit, einer Frau/einem Mann und den meisten Kiondern machen. Diesen AN bekommt der AG im Zuge der Sozialauswahl am schwersten raus.

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Der Anwalt rechnet RVG ab. Das bedeutetes gibt ein Gesetz in dem genau die gGebühren aufgelistet sind die der Anwalt für seine Arbeit verlangen kann aber auch muss, denn darunterdarf er nicht arbeiten.

Die Höhe der gebührern richtet sich nach dem Streitwert. Da es sich hier um eine Kündigung handelt wird der Streitwert einer Kündigungsschutzklage genommen. Dieser beträgt drei MOnatsgehälter. Aus diesem Betrag ergeben sich dann die Kosten für den Anwalt. dabei kommt es nicht drauf an wieviel oder wie lange der Anwalt arbeitet. Wenn er aber Briefe geschrieben hat und mit im Betrieb war handelt es sich nicht mehr um eine Beratung ( diese kostet in der Tat max. ca. 200 €)

1000 € erscheinen mir normal bei einer Kündigungsschutzklage. Allerdings muss dich der Anwalt im ersten Gespräch über seine Bezahlung aufklären und sich das auch unterschreiben lassen. Gerade da im Arbeitsrecht jede Partei seine Kosten selbst trägt sollte/ muss er aber nicht/ er dich auch ungefähr über die Höhe seiner Kosten aufklären da es sich ja auch schnell um eine Milchmädchenrechnung handeln kann.

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Lso Rechnung musst du beim Amtsgericht einklagen.

Bei Streitwert von € 300 sind die zu erwartenden Kosten auch nicht so hoch. dafür brauch man auch keinen Anwalt. Wenn der Gegner aber sowieso zahlungsunfähig ist muss man sich überlegen ob sich der Stress für das Geld lohnt. Um das Urteil durchzusettzen musst du nacher eventuell nochmals Geld beim Gerichtsvollzieher vorstrecken und wennn nichts zu hohlen ist bleibst du auf allen Kosten sitzen.

Arbeiotszeugnis musst du beim Arbeitsgericht einklagen. Auch da brauchst du prinzipiell keinen Anwalt. Vorallem zahlst du beim Arbeitsgericht in der ersten Instanz deinen Anwalt auf jeden Fall selbst egal ob du gewinnst oder verlierst

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Ich würd sagen, dass der unbefristete auch nich sicherer is. da dort bestimmt eine Probezeit von 6 Monaten vereinbart wird.

Beim befristeten kannst du nach den 6 Monaten einfach weiterarbeiten und der Vertrag wandelt sich dann in einen Unbefristeten.

Im Ergebnis nehemn die sich also nich viel. Befristete Verträge zu Beginn sind allgemein üblich. Würde da also auch nicht von Böswilligkeit des AG ausgehen.

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mit 15 bist du bereits jugendlicher und darfst arbeiten § 2 Abs. 2 JArbSchG.

Alledings unterliegt deine Arbeit einigen Einschränkungen. Zum Beispiel müssen die Eltern zustimmen, da man unter 18 prizipiell keine Verträge abschließen kann.

du darfst auch nur zwischen 6 und 20 Uhr arbeiten also abends in der Kneipe is schlecht.

Selbst unter 15 also als Kind darf man arbeiten, da sind die Beschränkungen aber noch stärker

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Is meiner Meinung nach Illegal, weil es wird ja nicht mehr das tatsächliche Einkommen versteuert.

Für dich kanns übrigens auch negativ sein, weil du eventuell mehr Steuern zahlen musst.

Ausserdem würd ich in meinen Arbeitsvertrag gucken ob du überhaupt noch eine andere Arbeit annehmen darfst oder opb du deinen Arbeitgeber um Erlaubnis fragen musst.

Ofiziell hast du dann nämlich einen zweiten Job ob du den nun ausführst oder nicht, und ich weiß nicht ob du deinem Arbeitgeber die ganze Konstruktion erklären willst.

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Ich versteh dein Problem nicht ganz. Kauf dir doch einfach ein Verlängerungskabel, gibts in jedem Baumarkt. wenn du allerdings nen neuees, längeres Kabel an den Fernseher basteln willst, würd ich empfehlen, das von nem Fachmann machen zu lassen. Ansonsten verliest du beim Öffnen des Gerätes jegliche Garantie.

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