Vorladung wegen Betrug - Aussage machen oder verweigern?

Guten Morgen, ich habe heute um 11:00 (ja, meine Frage kommt leider etwas spät, aber ich habe versucht den Termin so gut es geht zu verdrängen :/ ) eine Vorladung als Beschuldigte wegen Betrug. Vermutlich geht es um einen hinzugezogenen Anwalt (Tatzeit passt jedenfalls vom Datum her), als unsere Tochter uns letztes Jahr wegen angeblicher Körperverletzung angezeigt hat. Die Anzeige kam durch schlechten Einfluss ihrer ehemaligen "Freundin" und deren Eltern zustande, welche sie auch 3 Tage bei sich festgehalten haben. Eigentlich sind wir aufgrund dessen (ihr wurde von den Eltern ihrer Mitschülerin auch jeglicher Kontakt zu uns unterbunden) zu einem Anwalt gegangen, zunächst um uns erstmal beraten zu lassen, ob man gegen die Eltern der "Freundin" vorgehen kann. Allerdings war der Anwalt der Meinung er kann da nichts machen, sondern wir sollten uns lieber gegen die Anzeige absichern und ihm dafür ein Mandant erteilen. Da wir natürlich nicht genau wußten was unsere Tochter nun wirklich bei der Polizei gesagt, und er uns etliche Horrorszenarien erläutert hat, hat haben wir uns natürlich erstmal überreden lassen und ihm das Mandant dafür erteilt. Nach ein paar Tagen kam dann die erste Rechnung über knapp 300 €, worauf ich erstmal nachfragte wie sich dieser Betrag zusammensetzt. Nach mehrmaligen Nachfragen erhielten wir dann die Info, dass er eine Akteneinsicht eingeholt hat, und die Kosten dafür sind. Da uns bei dem Erstgespräch gesagt wurde, das das gesamte Verfahren (inkl. aller Gerichtstermine usw.) nicht mehr als 1000€ kosten sollte, war ich über die Summe natürlich schon geschockt. Was letztendlich in der Akte stand haben wir nie genau erfahren, nur einen kurzen Hinweis, dass wir am besten jeglichen Kontakt mit unserer Tochter vermeiden sollen... Da unsere Tochter mittlerweile jedoch die Aussage bei der Polizei korrigiert hat, und sagte das sie eine Falschaussage gemacht hat haben wir dem Anwalt dann auch mitgeteilt das wir ihn nicht mehr benötigen. Darauf reagierte er erst gar nicht, sondern teilte daraufhin mit, dass er erst weiter tätig wird, wenn die Rechnung gezahlt ist. Mein Fehler war natürlich, dass ich nicht eingesehen habe für nichts so eine hohe Summe zu zahlen... Ich habe ihm angeboten die Erstberatungsgebühr (180 €) zu zahlen, aber mehr nicht, da er ja nicht wirklich tätig geworden ist. Seitdem haben wir nie wieder etwas von ihm gehört, bis dann jetzt die Vorladung wegen Betrug kam. Nun meine Frage... Soll ich dazu eine Aussage machen, oder die Aussage verweigern? Habe im Internet überall gelesen das es besser ist die Aussage zu verweigern, oder einen Anwalt hinzu zu ziehen. Aber ich habe ja nichts zu verbergen, und möchte den Sachverhalt ja auch eigentlich klarstellen. Und noch einen Anwalt werde ich sicher nicht nochmal hinzu ziehen ... das erste mal war schlechte Erfahrung genug... :/

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Hallo Leute, wollte nur kurz eine Rückmeldung geben. 

Habe nun gestern meine Aussage bei der Polizei gemacht, und auch die Kommissarin war sehr erstaunt über die hohen Gebühren für eigentlich nichts. Sie hat mir geraten den Anwalt nochmal zu kontaktieren, und zumindest die Kosten für die Erstberatung, und einen angemessenen Betrag für die Anforderung der Akten zu vereinbaren und dann zu zahlen, da wir ja dafür zumindest seine Dienste in Anspruch genommen haben - mehr sieht sie aufgrund der Akten aber auch nicht als gerechtfertigt.

Habe ihn nun anschrieben ... mal sehen was er sagt ;)

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