Einbehaltung der Kaution wegen sichtbar verspachtelten Bohrlöchern

Sehr geehrter Damen und Herren,

ich bin vor etwa einem Monat aus meiner alten Wohngemeinschaft ausgezogen. Leider hatte ich für dieses Mietverhältnis nur einen mündlichen Vertrag mit meinen Vermietern. Bereits bei Einzug habe ich gestrichen (weiß) und zusätzlich einen Laminatboden verlegt. Der Laminatboden ist ordentlich verlegt, aber meine Vermieterin bemängelte schon, dass ihr schöner PVC-Boden (der vom Vormieter bereits sehr abwohnt war), so nicht mehr zur Geltung komme. Aus "Kulanz" darf ich diesen trotzdem nun in meinem ehemaligen Zimmer liegen lassen.

In meinem Zimmer befand sich außerdem eine Wand mit Lehmputz, die mit Silikatfarbe zwecks Atmungsaktivität gestrichen wurde. Lediglich diese Wand wurde von mir nicht gestrichen. Nach Absprache mit meinem Vermieter (nicht meiner Vermieterin!) durfte ich in diese Wand bohren, was ich auch getan habe. Hierdurch sind vier größere Löcher entstanden. Nach Auszug habe ich die Bohrlöcher mit handelsüblicher Spachtelmasse aus dem Baumarkt sichtlich verschlossen und die Stellen nochmals abgeschmiergelt.

Nun zum eigentlichen Problem: Meine Vermieterin fordert nun von mir, die Spachtelmasse wieder zu entfernen und von einer Firma neu verspachteln zu lassen, da die Löcher ihr zu sichtbar verspachtelt wurden und nicht der Struktur der Wand entsprechen. Zusätzlich soll die Wand mit dieser teuren Silikatfarbe neu gestrichen werden. Da ich nur mit meinem Vermieter mündlich abgesprochen hatte, ob es erlaubt sei, in diese Wand zu bohren, unterstellt mir meine Vermieterin nun, dass ich dies gegen ihren Willen getan hätte und möchte mich zu diesen Reparaturen finanziell verpflichten.

Nun natürlich meine Frage: Bin ich hierzu überhaupt verpflichtet bzw. ist die rechtskräftig? Und falls ja: Kann mir meine Vermieterin auch noch Kosten, die über den Kautionsbetrag von 250 Euro (das mag nicht viel sein, aber ich bin Studentin und da zählt jeder Cent) gehen in Rechnung stellen?

Ich wäre überglücklich, wenn mir hierzu jemand einen kurzen rechtlichen Tipp geben könnte.

Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank im Voraus!

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Meiner Meinung nach hast du alles richtig gemacht. Die Wohnung muss nach Auszug wieder in den Original-Zustand versetzt werden. Hast du ja mit dem verspachteln der Löcher getan. Allerdings würde ich mich an deiner Stelle nochmal an einen Mieterschutzbund wenden! In so einem Fall wäre das wirklich zu raten! Da ich bei so einer Frau sonst davon ausgehe, dass Sie vielleicht noch mehr Mängel finden wird bzw. will.

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Es reicht, wenn deine Eltern dem Zustimmen! Oder wenn du wegen Ausbildung, Schule, etc. nach Hamburg musst/willst und dadurch die Entfernung von deinem jetztigen Wohnort und Hamburg eine Zumutung wäre, um diese jeden Tag zurückzulegen.

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Vielen Dank schon mal für Eure Antworten!!! Ihr habt mir ein bisschen die Angst genommen. Ich hoffe das da nachher wirklich nichts ist!

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