Antwort
Als Pferdehalter haftet man grundsätzlich für Schäden, die sein Pferd versursacht. Auch beim Probereiten ist der Pferdehalter der Aufsichtsführende und haftet grundsätzlich vollumfänglich für Schäden. Im Zweifel kann man sich über die Haftung streiten. Dem geht man aber nicht dadurch aus dem Weg, dass man seine Daten nicht nennt. Die Haftungsfrage klären dann die Versicherungen.
Nein, die Polizei wird bei Reitunfällen üblicherweise nicht gleich gerufen. Aber wenn sich die Besitzerin anderweitig nicht ausfindig machen läßt, werde ich sie wohl hinzuziehen.