Hallo Community,
ich habe eine relativ komplexe Frage. Ich habe in 9/17 mein Masterstudium erfolgreich beendet und arbeite seit 10/17 Vollzeit.
Nun erwarten wir unser erstes Kind in 2 Wochen (Februar 2018) und ich habe für den ersten (und ggf. 12. Monat) Elternzeit beantragt. Nun musste ich mit bedauern lesen das das Elterngeld rückwirkend auf die vergangenen 12 Monate berechnet wird und es dort für Studenten wohl auch keine Ausnahme gibt. Negativ hinzu kommt das ich im Jahr 2017 auch noch etwa 500 Euro durch mein Kleingewerbe verdient habe und somit das Jahr 2017 anstatt der letzten 12 Monate verrechnet werden. Ich habe während des Studiums natürlich auch geringfügig gearbeitet, wodurch mein Elterngeld geringfügig ansteigen wird. Dennoch befinde ich mich in einer ungünstigen Lage.
Ob die Regelung mit den 12 Monaten für Studenten fair ist sei mal dahin gestellt. Immerhin habe ich vor meinem Master bereits 3 Jahre Vollzeit gearbeitet, welche jedoch nicht mit in das Elterngeld einfließen...
So nun aber zu meiner Frage: Gibt es eine Möglichkeit das Elterngeld nur auf die volle Stelle ab 10/17 berechnen zu lassen oder rückwirkend auf meine volle Stelle vor dem Studium?
Vielen Dank und mit besten Grüßen
Sascha Rose