Wenn bei mir jemand in der Wohnung ist, den ich da nicht haben will und der der Aufforderung zu gehen nicht nachkommt, muss ich keinesfalls die Polizei rufen, geschweige denn warten bis sie da ist. Nein, ich packe ihn am Schlafittchen und setze ihn vor die Tür. Und wenn er sich dabeí auch noch wehrt, und ich ihn daher verletzen muss, dann ist das sein Pech. Das ist mein gutes Recht als Hausherr und ich habe keinerlei Konsequenzen zu befürchten.
Ähnlich verhält es sich in Discotheken. Auch hier dürfen, ja sollen, die Türsteher unliebsame Gäste selbst mit Gewalt rausbefördern und nicht die Polizei dafür missbrauchen. Denn das ist nicht Aufgabe der Polizei und die Polizei wird dem Veranstalter was husten, wenn sie deswegen antanzen soll, die Polizei wird gar nicht erst kommen "Regeln Sie das selbst".
Bei der Bahn ist es von der Rechtslage her genauso. Natürlich darf die Bahn eigene Mitarbeiter bereithalten, die das Hausrecht mit Gewalt durchsetzen. Muss sie aber nicht und macht sie auch nur teilweise. Zugbegleiter, Lokführer etc. sind (von ihrem Arbeitgeber, nicht vom Gesetz) gehalten (auch bei klarer körperlicher Überlegenheit) die Polizei hinzuziehen und nicht selber handgreiflich zu werden. DB Sicherheit natürlich schon, die haben ihre Schlagstöcke schließlich nicht zum Spaß, Polizei brauchen die nur zur Personalienfeststellung.