Antwort
Das stimmt so nicht. Privatschulen, als Ersatzschulen, sind den öffentlichen Schulen gleichgestellt und erhalten ebenfalls eine Refinanzierung ihrer Ausgaben vom Land. Das Personal wird dem an öffentlichen Schulen Beschäftigen gleichwertig vergütet. Die Lehrer können neben einem Beamtenstatus im Kirchendienst auch einen Beamtenstatus im Ersatzschuldienst erhalten. Sie sind dann keine "echten Beamten", genießen aber alle Privilegien wie Beihilfe, Versorgung im Alter und Sozialversicherungsfreiheit.