Deine Frage-Antwort-Community
Frage stellen
    • Meinung des Tages: Polizeiarbeit per Algorithmus: Wie viel Macht darf Palantir bekommen?
    • Möchtet ihr lieber, dass ihr als erstes sterbt oder euer Partner?
    • Wie ist es bei euch in Beziehungen mit eurem Handy - verratet ihr eurem Partner die PIN?
    • Seid ihr schon in den Weihnachtsvorbereitungen?
    • Wie lange hält/hielt eure längste Freundschaft?
    • Wieviel Geld habt ihr für euer erstes Auto ausgegeben? Und welches war es?
    • Alle Beiträge
    • Feierabendfrage 🛋🌙
    • Meinung des Tages
    • Themenspecial: Ausbildungsstart im Handwerk 🛠️
    • Blickwechsel: Deine Fragen an einen Schiedsrichter im Amateurfußball
    • Ask Me Anything:
      Alle Blickwechsel
    • Ask Me Anything:
      Alle Themenspecials
    • gutefrage Tipps
    • gutefrage Highlights
    • Computer
    • Internet & Social Media
    • Kreativität, Freizeit & Hobby
    • Lokales, Reiseziele & Urlaub
    • Medien, Unterhaltung & Musik
    • Mode & Beauty
    • Software & Apps
    • Spiele & Gaming
    • Sport & Fitness
    • Alle Themenwelten
In wenigen Minuten
Antworten auf Deine Fragen.
Frage stellen
Du hast noch kein gutefrage Profil? Jetzt kostenlos erstellen
Profil Beiträge Antworten Antworten

SarinisPin

24.01.2025
Übersicht
0
Hilf. Antw.
1
Antwort
1
Beitrag
0
Danke
0
Komplim.
0
Freunde
Erfolge

FraGenius

Erste Frage gestellt.

Geistesblitzer

Erste Antwort gegeben.
Nomatters
30.12.2022, 16:49
Todesstrafe wieder einführen ja nein?

Und wenn ja unter welchen Bedingungen und wenn nein warum?

...zum Beitrag
Antwort
von SarinisPin
24.01.2025, 07:30
Ja

Ich spreche mich hier offen für eine Wiedereinführung der Todesstrafe aus. Natürlich nur, wenn die Beweislage klar ist, und es sich um einen Wiederholungstäter handelt. Es sollte eigentlich so sein: jemand wird zum ersten Mal vorstellig mit Vergewaltigung, Pädophilen Übergriffen, Mord etc. Zeigt keine Reue, kommt als erstes in ein Einschüchterungsgefängnis. Kommt wieder raus das ist dann seine zweite Chance, macht er es wieder kommt er für 15 Jahre rein. Wenn er danach immernoch weitermacht, wird er entweder in einen Isolationstrakt gepackt, wo er arbeiten kann und was kein Kuschelgefängnis ist, sollte das Gericht ihn als Gefahr für die Gesellschaft einstufen wird er hingerichtet. Das gibt den Tätern eine Chance auf Verbesserung, aber bestraft auch angemessen.

...zur Antwort
gutefrage
  • Beitrag erstellen
  • Stöbern
  • Alle Themen
  • Hilfe / FAQ
  • Richtlinien
  • gutefrage Highlights
Partner
  • Businesspartner
  • Partner werden
Unternehmen
  • Über uns
  • Jobs
  • Kontakt
  • Presse
Rechtliches
  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
  • Utiq verwalten
Weil es immer jemand weiß.
gutefrage ist so vielseitig wie keine andere Frage-Antwort-Plattform. Bei uns findest Du schnell neue Perspektiven - egal zu welchem Thema.
Gmacht in Minga. Mit
❤
Facebook Pixel