Objektives Recht sind Gesetze, Regeln und Vorschriften, an die sich die Bürger und alle staatlichen Einrichtungen ( z.B. Stadtverwaltung, Finanzamt) halten müssen, wenn sie sich nicht an diese Gesetze und Regeln halten,machen sie sich strafbar, weil man gegen diese Gesetze nicht verstoßen darf, da diese Gesetze im Grundgesetz stehen.

Subjektives Recht ( Rechtsempfinden) ist die persönliche Sichtweise, bzw. die Auslegung, also wie man diese Regeln, die die Lehrerin aufgestellt hat, persönlich warnimmt oder empfindet. Bei dem Subjektiven Recht muss man die Gesetze und Regeln nicht einhalten, wenn die nicht im Grundgesetz stehen, z.B. in der Schule, bekommen die Schüler, wenn sie die Regeln nicht eingehalten haben, einen Klassenbucheintrag oder eine Ermahnung. Als Schüler kann man die Regeln einhalten, muss man aber nicht, wie du es selber empfindest, wenn du meinst das es wichtig, die regeln zu beachten,dann beachte die Regeln, aber das ist bei jedem schüler unterschiedlich, manche beachten die Regeln und machne nicht, deswegen heißt es auch Rechtsempfinden. Bei dem objektiven Recht muss man die Regeln und Gesetze beachten, weil die im Grundgesetz stehen.

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