naja wenn aus eurem Gespräch rausgeht, dass du es kaufen willst, dann braucht man da auch keinen Kaufvertrag. Angenommen ihr macht den Preis aus und du sagst „ja okay dann nehme ich das Fahrrad für x€„ dann ist es wirksam.
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also theoretisch kann es erstmal gepfändet werden, da der GV sich nicht damit befassen wird ob es in deinem Eigentum ist oder nicht. Deine Eltern können dagegen allerdings eine Drittwiderspruchsklage erheben. Paragraph 771 ZPO