Hallo Paparduke!

Ich muss meiner Vorgängerin widersprechen.

Ein ordentliches Studium ist in Österreich auch ohne Matura/Abitur möglich. Bedingung ist die von dir bereits angesprochene Studienberechtigungsprüfung (die sich am ehesten mit der Immaturenprüfung oder Z-Prüfung in Deutschland vergleichen lässt).

Wichtig zur Klärung deiner Fragen ist:

  • Wie alt bist du? Es gibt für die Studienberechtigungsprüfung ein Mindestalter, hierbei wird aber unterschieden, ob du eine Ausbildung absolviert hast oder nicht.

Wenn du eine Ausbildung im Ausmaß von mindestens 4 Jahren (z.B. eine Lehre oder eine berufsbildende Fachschule) positiv absolviert hast, dann reicht es, wenn du 20 Jahre alt bist.

Übrigens, die Ausbildung muss nicht zwingend mit dem gewünschten Studium zu tun haben, wäre aber sehr vorteilhaft aber dazu später.

Deine Frage ließ bereits durchblicken, dass du wahrscheinlich keine Ausbildung hast. In solch einem Fall musst du mindestens 22 Jahre alt sein.

  • Was möchtest du studieren? Wohl die wichtigste Frage!

Ohne Festlegung auf ein bestimmtes Studienfach kannst du keinen Antrag auf Studienberechtigungsprüfung stellen. Du solltest dir genau überlegen was du studieren möchtest, da ein späteres Umentscheiden und ein Wechsel zu einem anderen Studienfach nur sehr beschränkt möglich ist *und in vielen Fällen überhaupt nicht möglich ist.* Einziger Weg wäre dann eine erneute Studienberechtigungsprüfung abzulegen.

Weiters ist diese Frage wichtig für die sogenannte "Vorbildung". Ohne Vorbildung kannst du keinen Antrag auf Studienberechtigungsprüfung stellen! Die Vorbildung muss zwingend mit dem gewünschten Studienfach zu tun haben. Es wäre daher sehr nützlich, wenn du eine Ausbildung absolviert hättest, die mit dem gewünschten Studium in Verbindung steht. Angenommen du möchtest Jus studieren, dann würde als Vorbildung z.B. die Ausbildung zur RechtskanzleiassistentIn zählen. Oder für BWL die Ausbildung zur Bürokaufmann/-frau, nur um ein paar Beispiele zu nennen, damit du eine Vorstellung davon hast was mit Vorbildung normalweise in diesem Zusammenhang gemeint ist.

Falls du keine Vorbildung vorweisen kannst, dann kannst du diese (in den meisten Fällen) nachholen. Das bedeutet in der Regel, dass du dich als außerordentliche/r StudentIn an der Universität einschreibst und eine Lehrveranstaltung besuchst über die du dann eine Prüfung ablegen musst. Die Lehrveranstaltung muss normalerweise mindestens 6 ECTS Punkte ausmachen und muss Teil der Studieneingangsphase sein. Welche Lehrveranstaltung/en es in deinem Fall konkret ist/sind musst du mit der Universität an der du studieren möchtest abklären. Unbedingt abklären, nicht auf eigene Faust irgendetwas auswählen! Für manche Studienfächer kann es sein, dass du Lehrveranstaltungen brauchst die mehr als 6 ECTS Punkte ausmachen, oder in manchen Fällen musst du alle Lehrveranstaltungen der Studieneingangsphase absolvieren, etc.

Und diese Frage ist natürlich wichtig um zu wissen welche Teilprüfungen du ablegen musst. Jemand der Mathematik studieren möchte muss andere Fächer ablegen als jemand der Geschichte studieren möchte.

  • An welcher Universität möchtest du studieren bzw. wo wohnst du denn? Denn da kann es durchaus Unterschiede geben im Reglement. Oder, wenn du z.B: an einer Fachhochschule studieren möchtest, dann kann es sein, dass du einen „Umweg“ gehen musst, etc.

Ich hoffe, dass dir meine Antwort weiterhilft. :-)

LG Sarah

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